Datenschutz hat im Zuge der Digitalisierung eine völlig neue Priorität gewonnen. So auch bei Porsche. Das verdeutlicht die Verankerung des Datenschutzes als eigenes Strategiefeld in der Unternehmensstrategie 2030 wie auch die Umsetzung des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Das TTDSG, am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten, legt unter anderem fest, dass Kunden bestimmten Zugriffen auf ihre Geräte und auf die dort gespeicherten Daten aktiv zustimmen müssen – was zuvor bereits schon bei Cookies galt, erstreckt sich mit dem TTDSG nun auch auf Fahrzeuge. Bei Porsche wird das TTDSG daher bei Fahrzeugen umgesetzt, die online Daten übertragen können.
Adäquate Reaktion auf gesetzliche Anpassungen möglich
„Die Herausforderung bei der Umsetzung des Gesetzes lag darin, die Anforderung des TTDSG mit Porsche-Maximen des höchstmöglichen Komforts und der digitalen Selbstbestimmung für unsere Kunden in Einklang zu bringen“, erklärt Christian Völkel, Datenschutzbeauftragter der Porsche AG. Hierfür hat die Porsche AG ein ressortübergreifendes Projektteam zusammengestellt und auch die Expertise des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württembergs, Dr. Stefan Brink, in Anspruch genommen. Mit dessen fundierter Beratung und der internen Expertise konnte Porsche alle Anpassungen vornehmen, die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich waren. „Dabei war es von großem Vorteil, dass Porsche bereits über ein Datenschutzmanagementsystem verfügt, das es ermöglicht, auf gesetzliche Anpassungen adäquat zu reagieren“, sagt Völkel. Der Ansatz, für bestimmte Datenübermittlungen aus dem Fahrzeug eine Einwilligung der Kunden einzuholen, war für das Unternehmen zudem nicht neu.
Zur Datenschutzstrategie gehört auch, dass Kunden die Datenverarbeitungen ihres Fahrzeugs steuern können, zum Beispiel durch Auswahloptionen in einem Privacy Menü. „Erfreulich für Porsche ist, dass die Kunden der Marke im Umgang mit Daten ein hohes Vertrauen aussprechen und damit auch gerne Einwilligungen erteilen“, weiß Völkel. „Bei Porsche stehen die Kunden im Mittelpunkt. Deshalb gehört es zu unserer Datenschutzstrategie, datengetriebene Innovationen, den ethischen Umgang mit Daten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu verbinden.“ Das TTDSG stellt durch Ausnahmeregelungen außerdem sicher, dass Porsche Kunden weiterhin gebuchte Connect-Dienste und alle bereitstehenden Funktionalitäten nutzen können. Das gilt auch für gesetzliche Vorschriften wie das automatische Absetzen eines Notrufs.
Dr. Stefan Brink begrüßt, dass Porsche die Abstimmung gesucht hat: „Das ist gut für das Unternehmen, für die Kunden und auch für uns selbst: Die Kunden wissen, dass ihre Daten nicht beliebig behandelt werden, sondern dass ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt wird. Wir führen unseren Beratungsansatz als Ermöglicher des datenschutzfreundlichen Einsatzes von neuen Technologien konsequent fort und zeigen auf, dass Datenschutz und Digitalisierung zusammengehören und – nur – zusammen funktionieren.“ Christian Völkel von der Porsche AG fasst zusammen: „Mit der Anpassung an das TTDSG hat Porsche eine Lösung auf Höhe der Zeit entwickelt.“