Menschenrechte bei Porsche und in unseren Lieferketten

Kein Porsche-Sportwagen entsteht ohne die Menschen, die ihn bauen und gestalten. Deshalb steht der Mensch bei Porsche im Mittelpunkt.

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Unser Anspruch ist, dass die Menschenrechte sowohl in unseren Konzerngesellschaften als auch bei unseren Geschäftspartnern geachtet werden. Denn die unternehmerische Verantwortung von Porsche endet nicht an unseren Werkstoren.
Klares Ziel ist: Unsere Produkte sollen ohne Menschenrechtsverletzungen produziert werden. Die Erwartungshaltung an einen Hersteller von Premiumprodukten ist zu Recht besonders groß. Unsere Kunden wollen sich mit Porsche identifizieren können – ohne jede Einschränkung.

Porsche engagiert sich im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung und strebt die Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette an.

Grundsatzerklärung

Wo sind Grundsätze verankert?

Mit der folgenden Grundsatzerklärung zur Achtung und Förderung der Menschenrechte bekennt sich Porsche dazu, Menschenrechte zu achten, dabei insbesondere gute Arbeitsbedingungen sowie fairen Handel zu fördern. Wir haben klare Regeln formuliert – sowohl bezogen auf die eigene Geschäftstätigkeit als auch mit Blick auf unsere globalen Lieferketten. Diese Erklärung ergänzt und konkretisiert dabei unsere Vorgaben in Bezug auf Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen.

Beschwerdeverfahren

Menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden 

Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechts- und umweltbezogenen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten vorzubeugen und Abhilfe zu schaffen.

Porsche betreibt ein mehrstufiges Beschwerdemanagementsystem, das internen und externen Beschwerdeführern einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von möglichen Menschenrechtsverstößen und Verletzungen umweltbezogener Pflichten bietet.

Das Beschwerdeverfahren können Sie u.a. über folgende Eingangskanäle erreichen:

E-Mail

Sie erreichen die Geschäftsstelle Business & Human Rights von Porsche per E-Mail über folgende Adresse:

humanrights@porsche.de

24/7 Hotline

Meldungen zum Thema Business & Human Rights können Sie rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:

+800 444 46300*

*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline.

Postalisch

Postanschrift:

Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG
Geschäftsstelle Business & Human Rights
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart, Deutschland

Online Meldekanal

Über das BKMS haben Sie die Möglichkeit Beschwerden zum Thema Business & Human Rights anonym abzugeben. Die Kommunikation erfolgt über einen digitalen Postkasten. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

BKMS System

In der nachfolgenden Verfahrensordnung finden Sie weiterführende Informationen zur Beschwerdebearbeitung.

Sorgfaltspflichtenbericht

Bericht über die Erfüllung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Die Porsche AG ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie im Bereich der Lieferkette zu veröffentlichen.

Für das Jahr 2023 können Sie den Bericht hier einsehen.

 

Geschäftsstelle BHR-Council

Unsere zentrale Anlaufstelle für Business und Human Rights bei Porsche

Weitere Fragen und Anliegen im Bereich Business und Human Rights können über folgendes Postfach an die Geschäftsstelle Business und Human Rights gemeldet werden: humanrights@porsche.de.

 

Datenschutzinformationen

Wenn Sie uns im Zusammenhang mit Business & Human Rights bei Porsche kontaktieren bzw. eine Beschwerde über die verfügbaren Kanäle einreichen, werden wir die damit zusammenhängenden personenbezogenen Daten verarbeiten, um den Fall zu bearbeiten und ggf. Konsequenzen daraus zu ziehen. Intern bei der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ist hierfür die Geschäftsstelle Business & Human Rights zuständig, die zum Schutz der betroffenen Interessen eine Verfahrensordnung für Beschwerdeverfahren etabliert hat. Dort werden die verfügbaren Informationen konsolidiert und es wird der Beschwerde nachgegangen. Ggf. werden sachlich zuständige Fachabteilungen einbezogen. Soweit dies die Aufklärung nicht beeinträchtigt, werden die personenbezogenen Daten in pseudonymisierter Form verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht. Je nach Verortung in der Lieferkette erfolgt ggf. eine Übergabe in die Prozesse für das interne Hinweisgebersystem (bei Beschwerden, die Porsche betreffen) oder die Beschwerde wird im Rahmen der Prozesse für den Supply Chain Grievance Mechanism bzw. den Business Partner Check bearbeitet (bei Beschwerden, die Lieferanten betreffen). Eine Weitergabe personenbezogener Daten an andere Gesellschaften des Porsche-Konzerns, an Geschäftspartner oder an die Behörden erfolgt nur im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.