Porsche hat seinen Stammsitz in Deutschland, wodurch die betriebliche Mitbestimmung auf nationaler Ebene gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleichzeitig stellt sie eine wichtige Stütze der Unternehmenskultur dar. Porsche strebt eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg genauso an wie die Sicherung ihrer Arbeitsplätze.

Basis für die betriebliche Mitbestimmung ist ein konstruktiver und kooperativer Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat bei Porsche eine lange Tradition und sie strebt stets den fairen Ausgleich der Interessen an. Diese Haltung wurde im Code of Conduct festgeschrieben. Der Code of Conduct wurde im gesamten Unternehmen implementiert.

Die Verpflichtungen aus der betrieblichen Mitbestimmung setzt Porsche seit Jahrzehnten konsequent um und hat damit gute Erfahrungen gemacht. So gehört es u. a. zum Selbstverständnis, Mitarbeiter und ihre gewählten Vertreter möglichst rechtzeitig und umfassend über wesentliche Änderungen zu Betriebsablauf und -organisation zu informieren bzw. miteinzubeziehen. Dies geschieht unter Einhaltung der nationalen Gesetze sowie der geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Porsche ist zudem Mitglied des Arbeitgeberverbands Südwestmetall und damit Teil der aktiv gelebten Sozialpartnerschaft zwischen der Metall- und Elektroindustrie sowie der IG Metall. Dementsprechend gilt für die Mitarbeiter von Porsche der vereinbarte Flächentarifvertrag.

Porsche Leipzig ist seit 1. Januar 2019 Mitglied im Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie. Weiterhin gilt für ihre Beschäftigten der mit der IG Metall vereinbarte Überleitungstarifvertrag. Andere Gesellschaften unterliegen beispielsweise Haustarifverträgen und/oder arbeiten mit einer gewählten Arbeitnehmervertretung zusammen. Insgesamt werden somit in Deutschland die Interessen von mehr als 98 % aller Mitarbeiter der nationalen Tochtergesellschaften über Tarifverträge oder gewählte Betriebsräte vertreten.

Zudem haben im Jahr 2022 die Mitarbeiter von Porsche ihre jeweilige Interessenvertretung unter Einhaltung der geltenden Wahlgrundsätze gewählt.

Der Aufsichtsrat von Porsche ist paritätisch besetzt und vertritt in dieser Konstellation die jeweiligen Interessen.

Im Unternehmen finden zur Gewährleistung besserer Arbeitsbedingungen sowohl für die Muttergesellschaft als auch für eine Vielzahl nationaler Tochtergesellschaften tarifliche und betriebliche Kollektivvereinbarungen ihre Anwendung. Im Jahr 2022 gilt beispielsweise für die unbefristete Stammbelegschaft einer Mehrzahl der nationalen Konzerngesellschaften eine Beschäftigungssicherung, die über die Standortsicherungsvereinbarungen geregelt ist. Diese schließt auch die Übernahme von Auszubildenden und dualen Studenten ein. Außerdem wurden Regelungen zum mobilen Arbeiten verabschiedet und ein gemeinsames Verständnis für die innerbetriebliche Transformation bei Porsche wurde erarbeitet.

Neben Tarifverträgen ist die betriebliche Mitbestimmung damit ein wesentliches Instrument für gute Arbeit und trägt dazu bei, dass Beschäftigte sich bei Porsche aktiv einbringen können.

Offene Kommunikationskanäle

Perspektivenvielfalt, 2023, Porsche AG

Porsche bietet zahlreiche Wege, um sich mit Vorschlägen, Problemen oder Beschwerden an Gremien und Entscheidungsorgane zu wenden. So ist das direkte Gespräch mit einzelnen Betriebsratsmitgliedern jederzeit möglich. Neben dem Betriebsrat bestehen beispielsweise bei Porsche die Interessenvertretungen der schwerbehinderten Mitarbeiter sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beide Gremien sind eng mit dem Betriebsrat verzahnt und in dessen Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Aktuelle Regelungen können zudem von den Mitarbeitern stets über die gängigen Kommunikationsportale, etwa bei Porsche über das Intranet, eingesehen werden.

Darüber hinaus informiert der Betriebsrat die Mitarbeiter an den Porsche-Standorten in Deutschland regelmäßig und umfassend auf seinen Betriebsversammlungen und bietet so eine offene Diskussionsplattform. Aufgrund der Coronaeinschränkungen konnten im Jahr 2022 Betriebsversammlungen nur begrenzt stattfinden. Die Kommunikation mit der Belegschaft wurde allerdings über das Intranet sowie mit Informationsvideos und E-Mails aufrechterhalten.

Für den Fall von Beschwerden oder Auffälligkeiten sind entsprechende Anlaufstellen für die Mitarbeiter verfügbar. Der erste Ansprechpartner bei Fragen oder Unsicherheiten zu den Verhaltensgrundsätzen und Compliance allgemein ist der Vorgesetzte. Daneben steht ein zentraler Compliance Helpdesk zur Verfügung. Hier werden alle eingehenden Anfragen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vertraulich behandelt.

Verbrauchsangaben

Taycan Turbo S (2023)

WLTP*
  • 23,4 – 22,0 kWh/100 km
  • 0 g/km
  • A Klasse

Taycan Turbo S (2023)

Kraftstoffverbrauch* / Emissionen*
Stromverbrauch* kombiniert (WLTP) 23,4 – 22,0 kWh/100 km
CO₂-Emissionen* kombiniert (WLTP) 0 g/km
CO₂-Klasse A