Porsche AG bereitet sich auf Börsengang vor

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“ und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die „Porsche Gruppe“ oder „Porsche“) bereitet sich mit voller Geschwindigkeit auf ihren Börsengang vor.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG GESETZLICH UNZULÄSSIG IST

  • Die Porsche AG begrüßt die Entscheidung der Volkswagen AG, bis zu 25 % der Vorzugsaktien der Porsche AG im Rahmen eines Börsengangs zum Kauf anzubieten. 
  • Die Aktien sollen im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert werden.
  • Der Börsengang wird für Ende September oder Anfang Oktober angestrebt und soll vorbehaltlich der Kapitalmarktbedingungen bis zum Jahresende umgesetzt werden.
  • Porsche-Vorstandschef Oliver Blume: „Das ist ein historischer Moment für Porsche. Wir glauben, dass ein Börsengang für uns ein neues Kapitel mit größerer Eigenständigkeit als einer der weltweit erfolgreichsten Sportwagenhersteller aufschlagen würde.“
  • Vorzugsaktien sollen auch Privatanlegern im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern angeboten werden.
     

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG („Volkswagen“) hat beschlossen, ein öffentliches Angebot von bis zu 25 % der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien des Luxusautomobilherstellers anzustreben. Die Vorzugsaktien sollen im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert werden. Der Börsengang wird für Ende September oder Anfang Oktober angestrebt und soll vorbehaltlich der Bedingungen auf den Kapitalmärkten bis zum Jahresende umgesetzt werden.

„Wir begrüßen die positive Entscheidung des Aufsichtsrats von Volkswagen für einen Börsengang der Porsche AG sehr", sagte Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender der Porsche AG. „Das ist ein historischer Moment für Porsche. Wir glauben, dass ein Börsengang für uns ein neues Kapitel mit größerer Eigenständigkeit als einer der weltweit erfolgreichsten Sportwagenhersteller aufschlagen würde. Wir bekämen die Möglichkeit, unsere Strategie weiter erfolgreich umzusetzen.“ 

In Vorbereitung des Börsengangs wurde das Grundkapital der Porsche AG in 50 % Vorzugsaktien und 50 % Stammaktien unterteilt. Im Zuge des Börsengangs sollen bis zu 25 % der Vorzugsaktien der Porsche AG platziert werden, wodurch ein signifikanter Streubesitz geschaffen werden soll und eine hohe Liquidität im Sekundärmarkt für die Aktien der Porsche AG ermöglicht werden soll. 

Öffentliches Angebot für Privatanleger in europäischen Schlüsselmärkten

Im Zuge des Börsengangs ist auch geplant, zusätzlich zu Angeboten an institutionelle Investoren, die Vorzugsaktien auch in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und in der Schweiz öffentlich anzubieten. Lutz Meschke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand für Finanzen und IT, betonte: „Porsche hat eine beeindruckende Erfolgsbilanz vorzuweisen. Wir haben überzeugende Finanzergebnisse erzielt und Träume von Sportwagenfans in aller Welt erfüllt. Wir sind fest entschlossen, unseren erfolgreichen Weg auch in Zukunft fortzusetzen und wollen von einem strukturellen Wachstumsumfeld für unsere modernen Luxusfahrzeuge profitieren. Wir sind der Auffassung, dass Porsche gut aufgestellt ist und sich weiterhin auf hochwertige und exklusive Produkte, Elektromobilität und Nachhaltigkeit konzentrieren wird. Ich bin deshalb optimistisch, dass wir mit unserem geplanten Börsengang eine sehr starke und gut diversifizierte Aktionärsbasis ansprechen können.“ 

Porsche beabsichtigt auch künftig sein volles Potenzial zu entfalten, indem es seine Stärken nutzt. Diese sind unter anderem: i) seine ikonische Marke und sein Rennsportvermächtnis, ii) ein strukturelles Wachstumsumfeld, iii) ein herausragendes Kundenerlebnis, iv) innovative Technologien für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ("BEV"), v) das Bekenntnis zu nachhaltigem Luxus, vi) eine Performance-Kultur, die den Menschen ins Zentrum stellt, vii) sowie eine überzeugende finanzielle Performance. 

Die Porsche AG strebt an, mittelfristig eine Ausschüttungsquote von 50 % des den Aktionären der Porsche AG zurechenbaren, konsolidierten IFRS Ergebnisses nach Steuern zu erreichen.

Größere unternehmerische Eigenständigkeit

Der Börsengang soll der Porsche AG größere unternehmerische Eigenständigkeit bei der Umsetzung ihrer Strategie verschaffen. Der derzeit mit der Volkswagen AG bestehende Beherrschungsvertrag sowie der Gewinn- und Verlustabführungsvertrag sollen daher zum Ende dieses Jahres beendet werden. Zugleich sind sich Volkswagen und Porsche darin einig, ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen und planen, auch in Zukunft von Synergien zu profitieren. Porsche und Volkswagen haben vereinbart, einen industriellen Kooperationsvertrag zu marktüblichen Konditionen abzuschließen, um ihre künftigen industriellen und strategischen Beziehungen zu regeln. 

Ikonische Marke, attraktives Sportwagenportfolio und Nachhaltigkeit 

Porsche ist eine ikonische Marke, die für Design und Ingenieursgeist, Rennsportvermächtnis, Performance, modernen und nachhaltigen Luxus und Prestige, Innovation, technologische Erfolge und Zuverlässigkeit steht. Das hochwertige Sportwagenportfolio von Porsche bewegt sich in einem strukturellen Wachstumsumfeld, wodurch das Unternehmen zu einem der erfolgreichsten Sportwagenhersteller geworden ist. Porsche ist in attraktiven Marktsegmenten der Luxusklasse unterwegs, für die in den kommenden Jahren eine wachsende Nachfrage erwartet wird – mit BEVs und Sport Utility Vehicles (SUVs) unter den wichtigsten Treibern. 

Darüber hinaus ist das Bekenntnis zu einem umfassenden Verständnis von Nachhaltigkeit fester Bestandteil der Porsche-Strategie. Nach der erfolgreichen Einführung des Taycan treibt Porsche seine Elektrifizierungsstrategie voran und hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Im Jahr 2030 sollen mehr als 80 % der neu ausgelieferten Fahrzeuge vollelektrisch angetrieben sein. Im Rahmen seiner Strategie arbeitet Porsche auch auf eine bilanziell CO₂-neutrale Wertschöpfungskette im Jahr 2030 hin und sowie eine bilanziell CO₂-neutrale Nutzungsphase für zukünftige BEV-Modelle.

Ehrgeizige finanzielle Ziele 

Porsche blickt auf ein Jahrzehnt beständigen Umsatzwachstums zurück. Im ersten Halbjahr 2022 verzeichnete Porsche erneut einen starken Zuwachs bei Umsatz, operativem Ergebnis und Umsatzrendite. Für das Gesamtjahr 2022 strebt das Unternehmen einen Konzernumsatz in der Bandbreite von etwa 38 bis 39 Milliarden Euro und eine operative Umsatzrendite für den Konzern in der Bandbreite von 17 bis 18% an. Der Ausblick basiert auf bestimmten Annahmen. Zu diesen gehören unter anderem anhaltend positive Währungseffekte, das Ausbleiben einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen oder politischen Bedingungen oder weiterer signifikanter Unterbrechungen der Lieferketten. 

Darüber hinaus strebt Porsche mittelfristig eine kumulierte jährliche Wachstumsrate (CAGR) für den Konzernumsatz von etwa 7 bis 8 %, eine operative Umsatzrendite für den Konzern in der Bandbreite von etwa 17 bis 19 % und eine EBITDA-Marge Automobile in der Bandbreite von etwa 25 bis 27 % sowie eine Netto-Cashflow-Marge Automobile von etwa 12,5 bis 14 % an. 

Porsche hat sich weiterhin das langfristige Ziel gesetzt, eine operative Umsatzrendite für den Konzern von mehr als 20 % zu erreichen.

Details zum Börsengang

Der Börsengang der Porsche AG ist im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) geplant. Joint Global Coordinators und Joint Global Bookrunners im Zuge der geplanten Transaktion sind: BofA Securities, Citigroup, Goldman Sachs und J.P. Morgan. BNP Paribas, Deutsche Bank, Morgan Stanley, Santander, Barclays, Société Générale und UniCredit agieren als Joint Bookrunners. Commerzbank, Crédit Agricole, LBBW und Mizuho fungieren als Co-lead Managers. Mediobanca ist Financial Advisor der Porsche AG.

Weitere Informationen werden Sie unter https://investorrelations.porsche.com/de/ finden.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“). Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der Porsche AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.porsche.de/ipo kostenlos zur Verfügung stehen wird. Kopien des Wertpapierprospekts werden zudem in der Schweiz kostenlos bei UBS AG, Investment Bank, Swiss Prospectus Switzerland, P.O. Box, 8098 Zürich, swiss-prospectus@ubs.com. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien von Porsche zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben werden. Dieses Dokument stellt Werbung im Sinne von Artikel 68 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Eine solche Werbung ist eine Mitteilung an Anleger mit dem Ziel, diese auf Finanzinstrumente aufmerksam zu machen.

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (der „Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands, Österreichs, Frankreichs, Italiens und Spaniens richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. 

Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um einen Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes. In der Schweiz sollte eine Anlageentscheidung in Bezug auf die öffentlich angebotenen Wertpapiere der Porsche AG nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden, wie er bei der SIX Exchange Regulation Ltd. gemäß Artikel 54 Absatz 2 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes unmittelbar nach der Billigung durch die BaFin hinterlegt wurde. Diese Mitteilung stellt eine Werbung im Sinne von Artikel 68 des Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Exemplare des Prospekts können nach der Genehmigung und Veröffentlichung kostenlos in elektronischer Form unter investorrelations.porsche.com oder in gedruckter Form auf Anfrage bei UBS AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, Schweiz, bezogen werden.

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um „qualifizierte“ Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order“) haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften („High Net Worth Bodies Corporate“), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert („High Value Trusts“), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen. 

Diese Bekanntmachung enthält „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ welche Porsches gegenwärtige Sicht auf zukünftige Sachverhalte wiedergibt.

Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigten“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ werden verwendet um in die Zukunft gerichtete Aussagen zu erkennen. Diese Aussagen unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Sollte eines dieser Risiken und Ungewissheiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen von Porsche zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die Porsche in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen hat. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung beruhen ausschließlich auf den Verhältnissen am Tag der Veröffentlichung.

Die vorstehenden zukunftsgerichteten Finanzinformationen beruhen auf einer Reihe von Annahmen, darunter keine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen oder der COVID-19-Pandemie-Situation in den Hauptmärkten von Porsche, keine wesentlichen Störungen in der Lieferkette, insbesondere in Bezug auf Halbleiter, Energie und Werkstoffteile und -komponenten, keine wesentlichen Preissteigerungen bei Rohstoffen und keine weitere Eskalation des Konflikts in der Ukraine. Diese zukunftsgerichteten Finanzinformationen gehen auch davon aus, dass der Euro in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2022 gegenüber den Währungen der Porsche-Hauptmärkte schwach bleibt.

Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden weder die Porsche AG noch ein anderes Mitglied des Porsche Konzerns, noch die Volkswagen AG, noch BofA Securities Europe SA, Citigroup Global Markets Europe AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, BNP Paribas, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Morgan Stanley Europe SE, Banco Santander, S.A., Barclays Bank Ireland Plc, Société Générale, UniCredit Bank AG, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Landesbank Baden-Württemberg und Mizuho Securities Europe GmbH (zusammen die "Banken") noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen beabsichtigen, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung dazu.

Diese Bekanntmachung enthält außerdem einige Finanzkennzahlen, die nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) nicht anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da die Porsche AG der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar. 

Diese Bekanntmachung enthält auch Aussagen zu bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Zielen von Porsche, insbesondere in Bezug auf die Elektrifizierung seiner Fahrzeuge und sein Bestreben, auf eine bilanziell CO₂-neutrale Wertschöpfungskette hinzuarbeiten, einschließlich einer bilanziell CO₂-neutrale Nutzungsphase für künftige BEV-Modelle (einschließlich ihres Bestrebens, grüne Energiezertifikate zu erwerben, um eine solche bilanziell CO₂-neutrale Nutzungsphase zu ermöglichen). Die Emissionen von Fahrzeugen, die in früheren Jahren ausgeliefert wurden, bevor die bilanzielle CO₂-Neutralität erreicht wurde, werden bei der Bewertung der CO₂-Neutralität nicht berücksichtigt. Diese Ziele hängen von Fortschritten in einzelnen Bereichen ab, wie z. B. technologischen Fortschritten, Markt- und Regulierungsentwicklungen und anderen Aspekten, die in bestimmten Fällen nicht von Porsche beeinflusst werden können, und sind daher möglicherweise nicht erreichbar. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen (einschließlich CO₂-Reduzierung und CO₂-Abbau) in Porsches Bestrebungen zu bilanzieller CO₂-Neutralität enthalten.

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung der Porsche AG, des Porschekonzern und/oder deren jeweiliger Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In Branchenpublikationen Dritter wird in der Regel darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Informationen aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass aber die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen nicht garantiert wird und dass die darin fortgeführten Berechnungen auf Annahmen beruhen. Obwohl Porsche davon ausgeht, dass jede dieser Veröffentlichungen von einer seriösen Quelle erstellt wurde, haben weder Porsche noch einer seiner Vertreter die Marktdaten und sonstigen Informationen, auf die Dritte ihre Studien gestützt haben, unabhängig überprüft und geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen ab. Dementsprechend sollte man sich nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben zur Branche, zum Markt oder zur Wettbewerbsposition verlassen.

Die Banken handeln ausschließlich für Porsche AG, den veräußernden Aktionär und Volkswagen AG und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem geplanten IPO. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf den geplanten IPO ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer Porsche AG und den veräußernden Aktionär und Volkswagen AG die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem geplanten IPO übernehmen die Banken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des geplanten IPO angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere der Porsche AG oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem geplanten IPO oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Banken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Banken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der Porsche AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Weder die Banken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, noch die jeweiligen Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter der Banken übernehmen Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf Porsche AG beziehen, – unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, – oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

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