Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 535 Millionen Euro vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von vier Millionen Euro für eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Porsche AG sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 531 Millionen Euro zusammensetzt. Die Höhe des Abschöpfungsbetrages richtet sich dabei maßgeblich nach der Profitabilität des Unternehmens.
Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist es zu fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzungen in einer Abteilung des Entwicklungsressorts mehrere Ebenen unterhalb des Vorstands bei der abgasbezogenen Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen. Die Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart mitursächlich dafür, dass im Zeitraum ab 2009 Fahrzeuge der Porsche AG stellenweise von regulatorischen Vorgaben abwichen.
Die Porsche AG hat gegen den Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung keine Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren gegen die Porsche AG ist damit beendet.
Für das Risiko möglicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Bußgeldbescheid wurde auf Ebene des Volkswagen Konzerns bereits im ersten Quartal dieses Jahres eine Rückstellung gebildet. Die Porsche AG wird die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen aus dem Bescheid im zweiten Quartal vornehmen.
Porsche hat selbst nie Dieselmotoren entwickelt und produziert. Der Abschluss dieses Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beendigung der Dieselthematik. Im Herbst 2018 hat Porsche seinen vollständigen Ausstieg aus dem Diesel verkündet und konzentriert sich voll auf die Entwicklung hochmoderner Benzinmotoren, leistungsstarker Hybridantriebe und die Elektromobilität.