Allgemeine Informationen

Der Inhalt auf dieser Seite stellt ausgewählte Informationen des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts 2024 der Porsche AG dar. Rechtlich bindend ist ausschließlich das zum Stichtag 12. März 2025 veröffentlichte deutsche PDF des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts. Der vollständige Bericht steht als Download zur Verfügung.

Im Rahmen einer im Berichtsjahr 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hat der Porsche AG Konzern die Themen identifiziert, die für eine breite Stakeholdergruppe von hoher Relevanz sind.

Die Berichterstattung über diese wesentlichen Themen findet in Anlehnung an die europäischen Anforderungen der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) in der Nichtfinanziellen Erklärung 2024 statt. Diese ist ein Bestandteil des Lageberichts im kombinierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht.

Das separate ESG-Addendum 2024 enthält darüber hinausgehende ergänzende Inhalte zu den grundlegenden und wesentlichen Informationen der Nichtfinanziellen Erklärung 2024.

Nachhaltigkeitsstrategie

Bei der Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Bekämpfung des Klimawandels spielt die Mobilität und damit die Automobilbranche eine zentrale Rolle. Der Porsche AG Konzern hat den Anspruch, unter Berücksichtigung von Umwelt und Gesellschaft aktiv die Mobilität der Zukunft zu gestalten. Dies beinhaltet die Entwicklung von Fahrzeugen sowie weiteren Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sowie das Selbstbild als ein fortschrittlicher, gesellschaftlich engagierter Arbeitgeber und zuverlässiger Geschäftspartner. Neben der eigenen Fahrzeugproduktion wird auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet.


Der Porsche AG Konzern behandelt das Thema Nachhaltigkeit strategisch und strukturiert: Die Bereiche → Umwelt (E), → Soziales (S) und → Governance (G) – ESG – beschreiben die Grundprinzipien eines nachhaltig und partnerschaftlich ausgerichteten Wirtschaftens. Durch die feste strategische Verankerung dieser Kriterien möchte der Porsche AG Konzern aktiv Verantwortung übernehmen und nachhaltiges Wirtschaften zu einem integralen Bestandteil der unternehmerischen Entscheidungen und Produkte machen.


Wesentliche Herausforderungen für den Porsche AG Konzern werden im Rahmen der Querschnittsstrategie „Nachhaltigkeit“ der Strategie 2030 Plus in sechs Strategiefeldern zusammengefasst, die den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zugeordnet und mit Zielen, Kennzahlen sowie Maßnahmen versehen sind.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden die für den Porsche AG Konzern wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) in den Themenfeldern der ESRS und weiterer unternehmensspezifischer Themen mit Nachhaltigkeitsrelevanz für das Berichtsjahr 2024 bewertet.


Wesentliche Themen und Resilienz
Im Kontext der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden neun der zehn betrachteten Themen als wesentlich identifiziert. Wesentliche Auswirkungen konnten den Unterthemen der ESRS zugeordnet werden. Die Auswirkungen bezüglich Corporate Citizenship werden als unternehmensspezifisches Thema betrachtet und dem Kapitel → S3 Betroffene Gemeinschaften zugeordnet. „Betroffene Gemeinschaften“ ist das einzige der zehn betrachteten Themen, das als nicht wesentlich identifiziert wurde, aufgrund dieser unternehmensspezifischen Zuordnung aber dennoch berichtet wird. Die Beschreibung der als wesentlich identifizierten Auswirkungen findet sich in den folgenden Abschnitten jeweils zu Kapitelbeginn.

Vorgehen, Annahmen und Input-Parameter

Die Analyse erfolgte nach den Vorgaben der CSRD und den ESRS in einem mehrstufigen Prozess. Aufbauend auf der Wesentlichkeitsanalyse und der Methodik aus dem Berichtsjahr 2023 wurde das Vorgehen mit dem Volkswagen Konzern im Berichtsjahr 2024 harmonisiert und hinsichtlich der neuen regulatorischen Anforderungen weiterentwickelt.

Die Grundlage bildet das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, wonach ein Thema als wesentlich einzustufen ist, sobald sich in diesem Bereich entweder die Geschäftstätigkeit des Porsche AG Konzerns in signifikantem Ausmaß auf Umwelt und Mensch auswirkt oder nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen das finanzielle Ergebnis des Porsche AG Konzerns signifikant beeinflussen. Zudem können Auswirkungen, Risiken und Chancen auch potenziell auftreten, was ebenfalls die Wesentlichkeit eines Themas begründen kann.

Betrachtungsgegenstand der Wesentlichkeitsanalyse sind sowohl Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der eigenen Geschäftstätigkeit des Porsche AG Konzerns als auch innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Die Einstufung der Themen erfolgte anhand einer einheitlichen quantifizierten Bewertungsskala sowie über qualitative Abstimmungen mit den zuständigen Fachbereichen, ausgewählten Stakeholdern und dem Volkswagen Konzern. Die Identifikation und die Bewertung wurden in operativer Verantwortung der Abteilung „Nachhaltigkeit“ durchgeführt.

Soweit möglich wurde für die Bewertung auf bestehende Analysen und Einordnungen zurückgegriffen. Dazu zählen die → Klimarisiko- und -szenarioanalyse, Analysen im Rahmen des Dekarbonisierungsprogramms, Erkenntnisse aus dem Umweltmanagementsystem, Analysen der Wasserstress-Indizes der Standorte sowie die Risikoanalyse des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Bei Unsicherheiten bezüglich Auswirkungen, insbesondere bei Auswirkungen über Geschäftsbeziehungen und in der weitergehenden Wertschöpfungskette, wurde das Ziel verfolgt, mit konservativen Annahmen zu arbeiten.

Zukünftig ist eine jährliche Überprüfung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse geplant.

Prozessschritte

Der Prozess innerhalb des Porsche AG Konzerns gliederte sich in sechs Schritte:

  • Definition des Anwendungsbereichs und Einbindung der Stakeholderinteressen
  • Identifizierung von möglichen Themen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Konsolidierung der Ergebnisse und Festlegung der Schwellenwerte
  • Validierung und Harmonisierung der Ergebnisse
  • Ableitung der Berichtsthemen
Definition des Anwendungsbereichs und Einbindung der Stakeholder

Der Porsche AG Konzern führte zunächst eine Kontextanalyse durch, in welcher der Anwendungsbereich und die relevanten Stakeholdergruppen in Bezug auf die ESRS-Anforderungen konkretisiert wurden.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden der Porsche AG Konzern – entsprechend dem nichtfinanziellen Konsolidierungskreis – sowie seine Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Der Betrachtungszeitraum der Wesentlichkeitsanalyse entsprach dem Berichtsjahr, sodass Sachverhalte im gesamten Jahresverlauf berücksichtigt wurden.

Der Porsche AG Konzern ließ die Anliegen und Perspektiven seiner relevanten Stakeholdergruppen indirekt in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen, beispielsweise durch Analysen, ESG-Ratings sowie individuelle Stakeholderdialoge der Fachbereiche.

Interne Fachexpertinnen und -experten wurden mit ihrer Erfahrung und Expertise in den Prozess eingebunden. So konnte das interne Wissen der Fachbereiche genutzt werden, um Zusammenhänge zwischen den Nachhaltigkeitsthemen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde bei der Auswahl der Fachexpertinnen und -experten auf eine möglichst umfassende und diverse Betrachtungsweise sowohl auf die eigene Geschäftstätigkeit als auch auf die Wertschöpfungskette geachtet. Aspekte, aus denen sich mit höherer Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen ergeben können, fanden durch diese Auswahl ebenfalls Berücksichtigung. Das interne Team aus Fachexpertinnen und -experten konnte durch ein breites Spektrum an Fachwissen die Stakeholderperspektiven adäquat abdecken. Daraus ergab sich eine effiziente und dennoch umfassende Identifizierung von relevanten Themen. Für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden dabei die Perspektiven spezifischer Stakeholdergruppen eingebunden, darunter Arbeitskräfte des Unternehmens und in der Wertschöpfungskette, Kundinnen und Kunden, der Betriebsrat sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Ebenfalls wurde versucht, die Anforderungen aus der Perspektive Natur/natürlicher Ökosysteme mit einzubeziehen. Des Weiteren wurden Versicherungen, Finanzinstitute, Aktionärinnen und Aktionäre, Investoren und Finanzierungspartner, Analystinnen und Analysten, Medien sowie NGOs als Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen oder als Betroffene von finanziellen Effekten der Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert.

Eine Einbindung von Stakeholdern fand auch bei der Validierung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse statt, was unter Schritt 6 beschrieben wird. Die Einbeziehung von Stakeholderinteressen über den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse hinaus sind unter → Einbeziehung von Stakeholdern beschrieben.

Identifizierung von möglichen Themen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen

Grundlage der Themenliste für die Wesentlichkeitsanalyse sind zehn Themen, die sich wiederum aus den 37 Unterthemen der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS 1 AR 16) zusammensetzen. Unternehmensspezifisch wurde „Corporate Citizenship“ als zusätzliches Unterthema des S3 „Betroffene Gemeinschaften“ definiert.

Die somit insgesamt 38 Unterthemen wurden als Basis für die Sammlung möglicher wesentlicher negativer sowie positiver Auswirkungen, Risiken und Chancen genutzt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse des vorangegangenen Berichtsjahres flossen ebenfalls ein. In Workshops mit Themenexpertinnen und -experten der betroffenen Fachbereiche wurden die möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Diese wurden je nach deren Wirkungszeitraum in kurzfristig (< 1 Jahr), mittelfristig (1 – 5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) kategorisiert. Die gesammelten granularen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden jeweils zu Clustern aggregiert.

Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zur Harmonisierung innerhalb des Volkswagen Konzerns wurden im Berichtsjahr Anpassungen an der Methodik der Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen, darunter die Veränderung der Bewertungsskalen sowie die Aufnahme des Reputationseffekts in die Bewertung der Risiken und Chancen. Zuvor war das Verfahren zuletzt für das Berichtsjahr 2023 angepasst worden. Seither wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit im Sinne der ESRS angewendet.

Die Bewertung der Wesentlichkeit von Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unterthemas erfolgte durch die jeweiligen Fachexpertinnen und -experten auf Ebene der ermittelten Cluster unter Berücksichtigung der aktualisierten Bewertungsmethodik.

Ob Auswirkungen (Impacts) als wesentlich eingestuft werden, hängt von der Schwere der Auswirkungen ab. Der Schweregrad wird in Übereinstimmung mit den ESRS als Verrechnung aus den Faktoren Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit (bei negativen Auswirkungen) ermittelt.

Die Auswirkungen werden dabei getrennt nach den beiden Kategorien „tatsächliche Auswirkungen“ und „potenzielle Auswirkungen“ bewertet. Bei den potenziellen Auswirkungen wird zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und berücksichtigt.

Die Gesamtbewertung der Auswirkungen ergibt sich also aus dem Schweregrad (bei tatsächlichen Auswirkungen) bzw. der Multiplikation des Schweregrads mit der Eintrittswahrscheinlichkeit bei potenziellen Auswirkungen.

Potenziell signifikante negative Auswirkungen auf die Menschenrechte implizieren eine Bewertung als wesentlich und werden daher entsprechend den regulatorischen Vorgaben einer vertieften Prüfung unterzogen.

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen (Risks and Opportunities) werden unter Nutzung der allgemeinen Risikomanagementprozesse des Porsche AG Konzerns bewertet. Diese allgemeinen Risikomanagementprozesse sind im → Risiko- und Chancenbericht beschrieben. Risiken und Chancen, die sich in Verbindung mit den wesentlichen Auswirkungen ergeben können, wurden bei der Definition der IRO-Cluster und in den Bewertungsworkshops berücksichtigt.

Basierend auf den Vorgaben der ESRS wurde für jedes Risiko und jede Chance aus dem Nachhaltigkeitsumfeld ein Wert ermittelt, der sich aus der Multiplikation des potenziellen finanziellen Ausmaßes mit der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt und die Risiken bzw. Chancen vergleichbar macht. Das potenzielle finanzielle Ausmaß errechnet sich aus den gewichteten Kriterien „finanzielles Potenzial“ und „Reputationseffekt“, der initial durch die Fachbereiche „Nachhaltigkeit“ und „Politik und Gesellschaft“ bewertet wurde.

Konsolidierung der Ergebnisse und Festlegung der Schwellenwerte

Gemäß den Anforderungen der ESRS wird nach Abschluss der Bewertungsphase sowohl für die Auswirkungen als auch für die finanzielle Wesentlichkeit eine Wesentlichkeitsschwelle festgelegt.

Auf einer fünfstufigen Skala von „informativ“ bis „kritisch“ ist ein Thema für den Porsche AG Konzern wesentlich, wenn es die Schwelle zur zweithöchsten Kategorie „signifikant“ überschreitet. Um ein Unterthema als wesentlich zu definieren, reicht es aus, wenn entweder eine Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance die Wesentlichkeitsschwelle überschreitet.

Die Risikobewertung in der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte nach der beschriebenen Methodik auf Ebene der IRO-Cluster, d. h. unter Aggregation mehrerer Einzelrisiken oder -chancen. Entsprechend der definierten Methodik des Risikomanagementsystems sind Einzelrisiken bereits mit einem finanziellen Netto-Potenzial im „Worst-Case-Szenario“ von ≥ 100 Mio. € wesentlich. → Grundsätze des Risiko- und Chancenmanagements

Um Transparenz und Konsistenz zu erreichen, wurden Einzelrisiken und -chancen, die das Netto-Potenzial im „Worst Case-Szenario“ von 100 Mio. € übersteigen, in den entsprechenden Kapiteln der Nichtfinanziellen Erklärung aufgeführt – auch wenn sie nach ESRS-Methodik unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle für aggregierte IRO-Cluster liegen. Diese Einzelrisiken und -chancen begründen somit auch keine Wesentlichkeit im Sinne der CSRD.

Validierung und Harmonisierung der Ergebnisse

Themen mit einer quantitativen Bewertung nahe am Schwellenwert wurden einer weiteren Analyse unterzogen, ebenso weitere Themen von strategischer oder regulatorischer Relevanz sowie von Investoreninteresse.

Abschließend wurden die Bewertungsergebnisse aus den Workshops in einem fachbereichsübergreifenden internen Workshop validiert. Darüber hinaus wurden der Betriebsrat und der „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“ als themenübergreifende Stakeholder zu den Ergebnissen befragt.

Ein zentraler Teil der Validierung war zudem die Harmonisierung der Ergebnisse mit dem Volkswagen Konzern. Die Ergebnisse der Bewertung wurden in diesem Schritt auf Konsistenz geprüft und mögliche Abweichungen auf Angemessenheit diskutiert.

Die validierten Ergebnisse und damit die finale Liste der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurden vom Vorstand des Porsche AG Konzerns freigegeben.

Ableitung der Berichtsthemen

Für das Berichtsjahr wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse neun der zehn betrachteten Themen mit insgesamt 26 Unterthemen als wesentlich identifiziert. Zu den dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung angelehnt an die ESRS.

Einbeziehung von Stakeholdern

Weltweit beeinflussen sich die Geschäftstätigkeiten des Porsche AG Konzerns und das Leben bzw. die Interessen vieler Stakeholder. Der Porsche AG Konzern kommuniziert regelmäßig mit verschiedenen Anspruchsgruppen und baut diesen Dialog kontinuierlich aus, denn ein offener, transparenter Austausch von Informationen und Argumenten bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz.

Unter Stakeholderengagement versteht der Porsche AG Konzern, sich systematisch und kontinuierlich mit Interessen- und Anspruchsgruppen der Gesellschaft auszutauschen, ihnen aktiv zuzuhören und ihre Ansichten bei der Weiterentwicklung der Strategien zu berücksichtigen. Als „Stakeholder“ definiert der Porsche AG Konzern dabei alle Einzelpersonen oder Gruppen, die ein Interesse an einer Entscheidung oder Aktivität des Porsche AG Konzerns haben, weil sie dessen Handlungen direkt oder indirekt beeinflussen oder selbst von ihnen beeinflusst werden.

Die wichtigsten Stakeholdergruppen identifiziert der Porsche AG Konzern durch regelmäßige interne Analysen. Als wesentliche Akteure betrachtet der Porsche AG Konzern demnach „Anwohner und Gemeinden“, „Kunden und Geschäftspartner“, „Investoren und Analysten“, „Medien“, „Mitarbeitende“, „Politik und Verbände“, „Nichtregierungs- und gemeinnützige Organisationen“, „Wissenschaft und Experten“ sowie „Wettbewerber“.

Stakeholdermanagement

Der Porsche AG Konzern betreibt ein ganzheitliches Stakeholdermanagement nach dem Ansatz der „Balanced Scorecard“. Mit diesem können die Erwartungen der einzelnen Anspruchsgruppen systematisch erfasst und daraus wichtige gesellschaftliche Trends abgeleitet werden.

Die Interessen und Sichtweisen verschiedener Stakeholder reflektiert der Porsche AG Konzern kontinuierlich und berücksichtigt sie bei der strategischen Planung seiner Aktivitäten und unternehmerischen Entscheidungen – so auch im Bereich Nachhaltigkeit. Umgekehrt können auch die Stakeholder mehr über aktuelle und zukünftige Maßnahmen des Porsche AG Konzerns sowie über deren Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfahren. Mit diesem Perspektivenwechsel möchte der Porsche AG Konzern andere Positionen verstehen, Herausforderungen gemeinsam bewältigen und langfristige Partnerschaften entwickeln.

Durch die enge Einbindung seiner Stakeholder kann der Porsche AG Konzern frühzeitig Veränderungen in Marktbedingungen und Kundenverhalten, aber auch Markpotenziale erkennen, bewerten und strategisch darauf reagieren, um Risiken zu reduzieren und Chancen zu nutzen. Dabei spielen die Perspektiven der relevanten Stakeholder sowohl bei der Bewertung des Status quo als auch bei der zukünftigen Ausrichtung neuer Initiativen eine wesentliche Rolle im Entscheidungsprozess auf allen Ebenen des Unternehmens und der Strategie. Das Geschäftsmodell ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie und die Strategie baut auf dem Geschäftsmodell auf bzw. definiert es.

Die Ausrichtung des Porsche AG Konzerns auf die signifikante Steigerung des Anteils elektrifizierter Fahrzeuge berücksichtigt beispielsweise im Rahmen jährlicher Review-Prozesse die Anforderungen und Erwartungen der Stakeholder an moderne und nachhaltige Mobilitätslösungen. Zugleich bleibt das grundlegende Geschäftsmodell – der Verkauf von Fahrzeugen im Luxussegment – als Kernkompetenz des Porsche AG Konzerns unverändert.

Die Leitungsorgane des Porsche AG Konzerns werden im Rahmen der Berichtsprozesse des Nachhaltigkeitsmanagements regelmäßig auch über Stakeholderinteressen informiert und beziehen diese in ihre Strategiediskussionen zu verschiedenen Themen mit ein. Die Prozesse des Nachhaltigkeitsmanagements werden im nachstehenden Abschnitt zu → Governance beschrieben.

Stakeholderdialog

Für den Dialog mit seinen Stakeholdern nutzt der Porsche AG Konzern unterschiedliche Medien- und Dialogformate sowie verschiedene interne und externe Kommunikationskanäle. Mitarbeitende werden über die Arbeitnehmervertretung, Mitarbeiterbefragungen oder auch Feedbackgespräche mit Vorgesetzten einbezogen. Dazu werden sie über interne Kommunikationskanäle und Veranstaltungen regelmäßig zu den verschiedensten Themen informiert. Mit Kundinnen und Kunden steht der Porsche AG Konzern über das Händlernetzwerk und den Vertrieb in Kontakt, beispielsweise bei Kundenveranstaltungen oder Kundenumfragen. Über Medienspiegel und Nachhaltigkeitsratings wird die Einschätzung der breiten Öffentlichkeit berücksichtigt. Investoren werden im Rahmen von Kapitalmarktveranstaltungen durch die Abteilung „Investor Relations“ einbezogen. Ökonomische, ökologische und soziale Themen treibt der Porsche AG Konzern ebenfalls voran, indem die Porsche AG in Netzwerken, Nachhaltigkeitsinitiativen und Arbeitsgruppen mitwirkt. Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil des Stakeholderdialogs.

Der „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“ besteht aus externen Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und institutionalisiert den Stakeholderdialog zum Thema Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsbeirat berät regelmäßig den Vorstand und das Top-Management bei der strategischen Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. → Nachhaltigkeitsorganisation

Weitere Informationen zur Einbeziehung der Interessen und Standpunkte von Stakeholdern

Der Porsche AG Konzern legt im Kapitel → S1 Arbeitskräfte des Unternehmens dar, wie die Interessen und Rechte der Belegschaft über die Repräsentation der Arbeitnehmervertreter im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung sowie in Ausschüssen und im Aufsichtsrat einbezogen werden. Ein weiteres Mittel sind die Information und der Dialog im Rahmen der internen Kommunikation sowie Mitarbeiterbefragungen. Auch besondere Bedürfnisse von Mitarbeitenden werden über die Schwerbehindertenvertretung berücksichtigt.

Die Einbeziehung der Interessen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wird über verschiedene indirekte und direkte Formate gefördert, beispielsweise die Beteiligung des Porsche AG Konzerns am „Branchendialog der Automobilindustrie zum Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie an weiteren branchenübergreifenden Initiativen. Unmittelbaren Zulieferern werden Mindeststandards für deren Umgang mit ihren Arbeitskräften durch den → Code of Conduct für Geschäftspartner vorgegeben und im Rahmen des Sustainability Ratings (S-Ratings) überprüft. Siehe hierzu auch Kapitel → S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

Die Sichtweisen von Verbrauchern und Endnutzern zu zahlreichen Themen werden regelmäßig aktiv durch den Porsche AG Konzern abgefragt, beispielsweise im Rahmen von Kundenbefragungen, welche die Aspekte Kauf, Produktqualität, Nutzungserfahrung mit Anzeigen- und Bedienelementen, Porsche Connect Dienste, Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie Service abdecken. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel → S4 Verbraucher und Endnutzer.

Betroffene Gemeinschaften können hier der Interessengruppe „Gesellschaft“ zugeordnet werden. Diese werden über diverse Formate des Stakeholderdialogs eingebunden. → S3 Betroffene Gemeinschaften

Governance

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vorstand

Der Vorstand der Porsche AG besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Zum 31. Dezember 2024 bestand der Vorstand aus acht Mitgliedern. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Neben dem Geschäftsbereich „Geschäftsleitung“ gibt es die folgenden weiteren Geschäftsbereiche: „Beschaffung“, „Car-IT“, „Forschung und Entwicklung“, „Finanzen und IT“, „Personal- und Sozialwesen“, „Produktion und Logistik“ sowie „Vertrieb und Marketing“.

Bei der Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat verschiedene Aspekte, darunter auch Vielfalt und Diversität. Unter den Vorstandsmitgliedern soll eine hinreichende Altersmischung vorhanden sein. Es wird angestrebt, einen Frauenanteil zu erreichen, der die gesetzliche Mindestanzahl übersteigt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein. Aktuell beträgt die Frauenquote im Vorstand 12,5 %.

Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat besonderen Wert auf die fachlichen Profile sowie die Berufs- und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder, auch im internationalen Bereich. Weitere Informationen zu den Kompetenzen der Vorstandsmitglieder finden sich im Kapitel → G1 Unternehmensführung.

Die genannten Anforderungen an die Zusammensetzung des Vorstands haben zum Ziel, dass dieser über ausreichende Erfahrungen verfügt, die für die Konzernbereiche, Produkte und geografischen Standorte des Porsche AG Konzerns relevant sind.

Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen vertieft der Vorstand des Porsche AG Konzerns u. a. in regelmäßigen Sitzungen mit den externen Mitgliedern des → Porsche Nachhaltigkeitsbeirats. Themenbezogen tauscht sich der Nachhaltigkeitsbeirat mit dem Gesamtvorstand auch zu externen Anforderungen der Stakeholder aus, wie beispielsweise zu potenziellen Gesetzesvorhaben und neuen Regularien, und reflektiert mit dem Vorstand entsprechende Umsetzungsoptionen für die Porsche AG.

Hinsichtlich Antikorruption und Bestechung sind die Vorstandsmitglieder aufgrund ihrer Funktion und durch die Porsche-spezifischen „Verhaltensleitlinien für den Vorstand“ hinreichend sensibilisiert. Die Verhaltensleitlinien enthalten u. a. konkrete Vorgaben zum Umgang mit Einladungen und Geschenken. Darüber hinaus müssen die Vorstandsmitglieder regelmäßig E-Learning-Module absolvieren, z. B. zu Themen aus den Bereichen Korruption, Bestechung, Betrugsprävention und Menschenrechte. Außerdem steht dem Vorstand ein Lernangebot der Porsche AG mit verschiedenen Schwerpunkten im ESG-Kontext zur Verfügung (z. B. mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten in der Lieferkette, Diversität, Umwelt-Compliance). Bezüglich etwaiger Änderungen interner Vorgaben zu Compliance-Themen wird der Vorstand im Rahmen seiner Sitzungen umfassend informiert.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Porsche AG besteht aus 20 Mitgliedern, von denen zehn Vertreter der Anteilseigner sind, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die andere Hälfte sind Vertreter der Arbeitnehmer, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Sieben der Arbeitnehmervertreter sind Beschäftigte der Porsche AG, die anderen drei sind Gewerkschaftsvertreter. Dem Aufsichtsrat gehörten zum 31. Dezember 2024 acht weibliche Mitglieder an. Dies entspricht einem Anteil von 40 %.

Der Aufsichtsrat ist nicht geschäftsführend. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind aktuell jedenfalls vier Anteilseignervertreter, namentlich Frau Micaela Le Divelec Lemmi, Frau Melissa Di Donato Roos, Herr Dr. Christian Dahlheim und Herr Dr. Hans Peter Schützinger, unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das entspricht einem Anteil unabhängiger Mitglieder von 40 %.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Hans Michel Piëch, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Dr. Wolfgang Porsche und Hans Dieter Pötsch, gehören dem Aufsichtsrat jeweils zwar seit mehr als zwölf Jahren an und erfüllen damit einen der in der Empfehlung C.7 des Kodex genannten Indikatoren für fehlende Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand. Die Seite der Anteilseigner kommt bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls allerdings zur Einschätzung, dass die genannten Mitglieder des Aufsichtsrats dennoch unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand agieren. Im Rahmen der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse zeigt sich, dass die Herren Dr. Hans Michel Piëch, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Dr. Wolfgang Porsche und Hans Dieter Pötsch weiterhin uneingeschränkt über die erforderliche kritische Distanz zu der Gesellschaft und ihrem Vorstand verfügen, um den Vorstand bei seiner Geschäftsführung angemessen zu überwachen und zu begleiten. Um seine Kontroll- und Beratungsaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, muss der Aufsichtsrat als Gesamtgremium über die hierfür erforderliche Expertise, das heißt Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen, verfügen. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist – also der Automobilbranche –, und die Geschäfte, welche die Gesellschaft betreibt, beurteilen können. Zudem sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit über Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Bei Bedarf lässt sich der Aufsichtsrat in ESG-Fragen auch durch externe Expertinnen und Experten beraten. Auch bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten, die den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit im Rahmen dieser Ziele bestmöglich mit Fach- und Führungskompetenzen verstärken würden, wird auf Vielfalt, breit gefächerte Erfahrungswerte sowie die angemessene Vertretung beider Geschlechter geachtet.

Die Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat weist für bestimmte Aufsichtsratsmitglieder Kompetenz im Bereich Nachhaltigkeit aus. → G1 Unternehmensführung

Im Berichtsjahr wurde der Aufsichtsrat zu ausgewählten Nachhaltigkeitsthemen, wie z. B. ESG-Management, Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit in der Lieferkette, und zu seinen Pflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD geschult. Die Schulungen wurden vom Porsche Nachhaltigkeitsbeirat und externen Beratern durchgeführt.

Zum Thema „Antikorruption und Bestechung“ sind die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich wegen ihrer vielfältigen Funktionen bzw. bereits absolvierter Schulungsformate hinreichend sensibilisiert. Der Aufsichtsrat absolviert zusätzliche Schulungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung aufgrund seiner besonderen Stellung als Überwachungsorgan der Gesellschaft anlassbezogen.

Im Berichtsjahr wurde auch wegen des Eintritts von vier neuen Aufsichtsratsmitgliedern der gesamte Aufsichtsrat zum Thema „Antikorruption und Bestechung“ durch einen externen Berater ausführlich und zielgruppenspezifisch geschult.

Nachhaltigkeitsorganisation

Die funktionsübergreifende Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeit trägt der Vorstandsvorsitzende der Porsche AG, unterstützt vom Vorstand für Produktion und Logistik sowie der Vorständin für Beschaffung. Die beiden zuletzt genannten fungieren als Vorstandspaten für die Nachhaltigkeitsstrategie. In diesen Funktionen sind sie auch für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen zuständig. Sie werden durch die internen Gremien „Lenkungskreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ sowie „Steuerkreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ und dem externen „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“ bei der strategischen Entscheidungsfindung und der Ausarbeitung unterstützt.

Der Gesamtvorstand legt in regelmäßigen Strategieworkshops die grundsätzliche strategische Ausrichtung und konkrete Nachhaltigkeitsziele fest. Darüber hinaus entscheidet er über besonders weitreichende Maßnahmen und Leuchtturmprojekte. Der „Lenkungskreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ legt die Schwerpunkte und die Ausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie fest. Dem Lenkungskreis gehören die Leiter wesentlicher Hauptabteilungen an. Bei Bedarf ist er flexibel erweiterbar. Er tagt in der Regel einmal pro Quartal und bereitet Entscheidungen des Vorstands hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie vor.

Der „Steuerkreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ ist ein ressortübergreifendes Gremium, bestehend aus Vertretern aller relevanten Abteilungen, und erarbeitet die Ausrichtung sowie die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie. Zusätzlich befasst er sich mit Richtungs- und Zielentscheidungen innerhalb dieser Strategie. Im Berichtsjahr kam das Gremium neunmal zusammen.

Für die Vorbereitung, Bewertung und Ausarbeitung einzelner nachhaltigkeitsbezogener Themen, Projekte und Initiativen bildet der „Steuerkreis Umwelt und Nachhaltigkeit“ entsprechende Arbeitskreise. Den Auftrag dafür erteilt der übergeordnete „Lenkungskreis Umwelt und Nachhaltigkeit“, an den der Steuerkreis berichtet.

Ein weiteres zentrales Gremium ist der „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“. Er besteht seit 2016 und institutionalisiert den Stakeholderdialog zum Thema Nachhaltigkeit. Die Mitglieder sind unabhängig, nicht weisungsgebunden sowie vom Vorstand mit weitgehenden Informations-, Konsultations- und Initiativrechten ausgestattet. Die externen Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beraten regelmäßig den Vorstand und das Top-Management bei der strategischen Ausrichtung auf Nachhaltigkeit sowie zu aktuellen relevanten und strategischen Fragestellungen. 2024 tagte der „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“ einmal mit dem Aufsichtsrat der Porsche AG, einmal mit ausgewählten Vorstandsmitgliedern der Porsche AG und einmal mit dem Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG. Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt des Austauschs auf der Produktstrategie des Porsche AG Konzerns sowie auf der Gestaltung der Transformationsphase zur Elektromobilität.

Die Abteilung „Nachhaltigkeit“ im Bereich „Generalsekretariat und Unternehmensentwicklung“ verantwortet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und entwickelt sie kontinuierlich weiter. Sie setzt Nachhaltigkeitsprojekte um und steuert die Nachhaltigkeitsgremien der Porsche AG. Zudem ist sie die Schnittstelle zum Volkswagen Konzern und vertritt dort das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement des Porsche AG Konzerns.

Die im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Nachhaltigkeit und Politik“ angesiedelte Abteilung „Politik und Gesellschaft“ ist für die interne und externe Nachhaltigkeitskommunikation, die strategische Einbindung der Stakeholder und die nichtfinanzielle Berichterstattung zuständig. Sie wirkt in Nachhaltigkeitsnetzwerken mit und stellt die Geschäftsstelle für den „Porsche Nachhaltigkeitsbeirat“.

Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeit bedeutet, langfristig tragfähige und intakte ökologische, soziale und ökonomische Systeme auf globaler, regionaler und lokaler Ebene zu erhalten. Der Porsche AG Konzern hat vielfältigen Einfluss auf diese Systeme und übernimmt aktiv Verantwortung, um einen Beitrag zur Erhaltung ihrer Tragfähigkeit zu leisten.

Nachhaltigkeit ist als ein zentrales Querschnittsthema in der → Porsche Strategie 2030 Plus verankert und konzernweit mit einer klaren internen Struktur und definierten Zuständigkeiten in die Organisation eingebettet. Auf diese Weise möchte der Porsche AG Konzern wesentliche Themen konsequent und effektiv bearbeiten.

Die langjährigen Erfahrungen der Vorstände des Porsche AG Konzerns in unterschiedlichen Bereichen innerhalb des Porsche AG Konzerns oder des Volkswagen Konzerns sowie in anderen Unternehmen gepaart mit dem regelmäßigen Austausch mit dem Nachhaltigkeitsbeirat ermöglicht, Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmensentscheidungen und der strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist der Gesamtvorstand des Porsche AG Konzerns verantwortlich für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dies ist in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Für den Aufsichtsrat sind die Zuständigkeiten in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats des Porsche AG Konzerns geregelt. Dabei kann die Zuständigkeit in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen einerseits aus der Pflicht der Überwachung des Vorstands des Porsche AG Konzerns und andererseits aus den Aufgaben des Prüfungsausschusses im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung abgeleitet werden.

Die Geschäftsordnungen des „Lenkungskreises Umwelt und Nachhaltigkeit“ sowie des „Steuerkreises Umwelt und Nachhaltigkeit“ regeln insbesondere Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen in Bezug auf die Schwerpunkte, Ausrichtung und die Inhalte der Querschnittsstrategie „Nachhaltigkeit“.

Zusätzlich zu den Geschäftsordnungen regelt die Konzernrichtlinie „Nachhaltigkeit“ für den Porsche AG Konzern verbindlich die Organisation, die internen Abläufe, das Themenmanagement, die Projektumsetzung und die Kommunikation der relevanten Nachhaltigkeitsthemen. Damit wirkt der Porsche AG Konzern darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsstrategie im Porsche AG Konzern bekannt ist und umgesetzt wird. Weitere Informationen zur Konzernrichtlinie finden sich unter → E1 Klimawandel.

Der Porsche Nachhaltigkeitsbeirat 2024: Adnan Amin, Raffaela Rein, Prof. Dr. Mette Morsing, Prof. Dr. Sarah Jastram, Prof. Dr. Matthias Finkbeiner und Prof. Dr. Lucia Reisch (v. l. n. r.)

Der Gesamtvorstand wird anlassbezogen von den Vorstandspaten zu den jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen informiert. Die wesentlichen Auswirkungen der einzelnen Themenfelder werden im jeweiligen Vorstandsressort operativ gesteuert.

Um die Nachhaltigkeit in Geschäftsprozessen und die Beiträge zu den ESG-Aspekten gezielt zu steuern und zu messen, hat der Porsche AG Konzern im Jahr 2021 ein softwaregestütztes ESG-Management auf den Weg gebracht. Der Porsche AG Konzern hat ferner Kennzahlen bestimmt, die wesentliche nichtfinanzielle Beiträge im ESG-Rahmen illustrieren und den Beitrag des Porsche-Geschäftsmodells zu einer nachhaltigen Entwicklung transparent aufzeigen. Hierzu zählen beispielsweise der Dekarbonisierungsindex (DKI) oder der Frauenanteil im Management.

Die strategische Ausrichtung und die Zielsetzung für das Thema Nachhaltigkeit wird regelmäßig in Strategieworkshops definiert. Die Zielerreichung wird in der Regel quartalsweise an die Vorstandspaten berichtet und durch diese überprüft. Weitere Ziele werden direkt durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche definiert und überwacht.

Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen werden im Risikomanagement des Porsche AG Konzerns gesteuert. Dieses wurde um einen zusätzlichen Prozess zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen erweitert. Die Risikomanagementprozesse des Porsche AG Konzerns sind im → Risiko- und Chancenbericht beschrieben. Für das Management der Auswirkungen werden keine speziellen Kontrollen und Verfahren angewendet.

Dem Vorstand des Porsche AG Konzerns werden im Rahmen der Entscheidungen über wichtige Transaktionen alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Diese Informationen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Eine Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit erfolgt im Rahmen der Gesamtunternehmensstrategie des Porsche AG Konzerns in der Regel einmal jährlich an den Gesamtvorstand.

Im Berichtsjahr beschäftigten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat des Porsche AG Konzerns u. a. mit folgenden Themen, die im Zusammenhang mit den wesentlichen Auswirkungen des Porsche AG Konzerns stehen:

  • Dekarbonisierungsprogramm
  • Elektrifizierung des Produktportfolios und Senkung der Flottenemissionen
  • Absatz- und Vertriebsplanung
  • Ressourceneffizienzprogramm
  • Arbeitssicherheit
  • Bericht des „Business and Human Rights“-Councils zur Umsetzung des  Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Förderung der Chancengleichheit und Diversität
  • Partner der Gesellschaft (Corporate Citizenship)
  • Kundenzufriedenheit (Customer Excitment Index)
  • Integrität und Führungskultur („Porsche Code“)
  • Bericht zum Hinweisgebersystem
  • Deutscher Corporate Governance Kodex sowie Schulungen zum Thema „Antikorruption und Bestechung“
  • (Geo-)politische Entwicklungen

Das vollständige Kapitel der Nichtfinanziellen Erklärung (Teil des zusammengefassten Lageberichts) steht als Download zur Verfügung.

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