Der Aufsichtsrat der Porsche AG besteht aus 20 Mitgliedern, von denen zehn Vertreter der Anteilseigner sind, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die andere Hälfte sind Vertreter der Arbeitnehmer, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Sieben der Arbeitnehmervertreter sind Beschäftigte der Porsche AG, die anderen drei sind Gewerkschaftsvertreter. Dem Aufsichtsrat gehörten zum 31. Dezember 2024 acht weibliche Mitglieder an. Dies entspricht einem Anteil von 40 %.
Der Aufsichtsrat ist nicht geschäftsführend. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind aktuell jedenfalls vier Anteilseignervertreter, namentlich Frau Micaela Le Divelec Lemmi, Frau Melissa Di Donato Roos, Herr Dr. Christian Dahlheim und Herr Dr. Hans Peter Schützinger, unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das entspricht einem Anteil unabhängiger Mitglieder von 40 %.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Hans Michel Piëch, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Dr. Wolfgang Porsche und Hans Dieter Pötsch, gehören dem Aufsichtsrat jeweils zwar seit mehr als zwölf Jahren an und erfüllen damit einen der in der Empfehlung C.7 des Kodex genannten Indikatoren für fehlende Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand. Die Seite der Anteilseigner kommt bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls allerdings zur Einschätzung, dass die genannten Mitglieder des Aufsichtsrats dennoch unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand agieren. Im Rahmen der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse zeigt sich, dass die Herren Dr. Hans Michel Piëch, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Dr. Wolfgang Porsche und Hans Dieter Pötsch weiterhin uneingeschränkt über die erforderliche kritische Distanz zu der Gesellschaft und ihrem Vorstand verfügen, um den Vorstand bei seiner Geschäftsführung angemessen zu überwachen und zu begleiten. Um seine Kontroll- und Beratungsaufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, muss der Aufsichtsrat als Gesamtgremium über die hierfür erforderliche Expertise, das heißt Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen, verfügen. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist – also der Automobilbranche –, und die Geschäfte, welche die Gesellschaft betreibt, beurteilen können. Zudem sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit über Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Bei Bedarf lässt sich der Aufsichtsrat in ESG-Fragen auch durch externe Expertinnen und Experten beraten. Auch bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten, die den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit im Rahmen dieser Ziele bestmöglich mit Fach- und Führungskompetenzen verstärken würden, wird auf Vielfalt, breit gefächerte Erfahrungswerte sowie die angemessene Vertretung beider Geschlechter geachtet.
Die Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat weist für bestimmte Aufsichtsratsmitglieder Kompetenz im Bereich Nachhaltigkeit aus. → G1 Unternehmensführung
Im Berichtsjahr wurde der Aufsichtsrat zu ausgewählten Nachhaltigkeitsthemen, wie z. B. ESG-Management, Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit in der Lieferkette, und zu seinen Pflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD geschult. Die Schulungen wurden vom Porsche Nachhaltigkeitsbeirat und externen Beratern durchgeführt.
Zum Thema „Antikorruption und Bestechung“ sind die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich wegen ihrer vielfältigen Funktionen bzw. bereits absolvierter Schulungsformate hinreichend sensibilisiert. Der Aufsichtsrat absolviert zusätzliche Schulungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung aufgrund seiner besonderen Stellung als Überwachungsorgan der Gesellschaft anlassbezogen.
Im Berichtsjahr wurde auch wegen des Eintritts von vier neuen Aufsichtsratsmitgliedern der gesamte Aufsichtsrat zum Thema „Antikorruption und Bestechung“ durch einen externen Berater ausführlich und zielgruppenspezifisch geschult.