Bericht des Aufsichtsrats

der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (nach § 171 Abs. 2 AktG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des Unternehmens,

das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von großen geopolitischen Spannungen, zunehmenden makroökonomischen Unsicherheiten und einer für uns schwachen Marktentwicklung im wichtigen chinesischen Markt. Gleichzeitig setzten sich die tiefgreifenden Veränderungen in der weltweiten Automobilindustrie, ausgelöst durch die Transformation hin zu nachhaltiger Mobilität, weiter fort. Dabei hat sich der Prozess in Europa und insbesondere in Deutschland zuletzt spürbar verlangsamt. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen, die uns allen viel abverlangen, sind Innovationskraft, Mut und Leidenschaft entscheidende Triebfedern unseres täglichen Handelns. Das dürfen wir nicht vergessen und müssen uns auf unsere Stärken besinnen. Nur so können wir den Kunden der Porsche AG einzigartige Fahrerlebnisse bieten und Sportwagen bauen, die begeistern. Wir halten Kurs und erfüllen unser zentrales Versprechen, die Wünsche unserer Kunden immer in den Mittelpunkt zu stellen – auch in Zeiten der Transformation.


Liebe Aktionäre, das Produktportfolio der Porsche AG stand im Jahr 2024 ganz im Zeichen der Erneuerung. Mit der größten Modelloffensive in der Geschichte des Unternehmens wurden vier von sechs Modellreihen umfassend überarbeitet. Damit bieten wir unseren Kunden das jüngste Produktportfolio seit Jahren an. Mit dem neu entwickelten vollelektrischen Porsche Macan und der zweiten Generation des vollelektrischen Porsche Taycan haben wir spannende Fahrzeuge auf den Markt gebracht. Der Porsche 911 setzt mit einem effizienten, vom Motorsport inspirierten Performance-Hybrid neue Maßstäbe. Zum 50. Geburtstag des Turbo hat die Porsche AG darüber hinaus ein exklusives Jubiläumsmodell ihrer Sportwagen-Ikone Porsche 911 Turbo aufgelegt. Der „911 Turbo 50 Jahre“ folgt dem ursprünglichen Mythos des Elfers mit einer faszinierenden Symbiose aus herausragender Performance und exklusiven Designelementen. Auch der kompromisslose Sportwagen Porsche 911 GT3 feierte im vergangenen Jahr ein Jubiläum und überzeugt seit 25 Jahren als Ikone des Motorsports sowohl auf der Rennstrecke als auch auf der Straße. Die dritte Generation des Porsche Panamera hat das Segment der Luxuslimousinen neu definiert. Das Fahrzeug verbindet geschmeidigen Fahrkomfort mit den Eigenschaften eines Porsche-Sportwagens. Mit unserer Offensive erfüllen wir die hohen Ansprüche unserer Kunden an ein unvergleichliches Fahrerlebnis, aber stets mit dem Blick für das Besondere.


Der Motorsport spielt für die Identität des Unternehmens unverändert eine wesentliche Rolle. Im Jahr 2024 konnte die Porsche AG beeindruckende Erfolge auf der Rennstrecke feiern. Herausragend waren die beiden Fahrer-Weltmeistertitel: Pascal Wehrlein holte mit dem Porsche 99X Electric Gen 3 den Titel in der ABB FIA Formel-E-Weltmeisterschaft, das Trio Kévin Estre, André Lotterer und Laurens Vanthoor gewann mit dem Hybrid-Prototypen Porsche 963 die Langstrecken-Weltmeisterschaft. In den USA zeigte Porsche Penske Motorsport erneut eine starke Saison. Das Werksteam erkämpfte sich mit dem Porsche 963 sieben von acht möglichen Titeln in der IMSA WeatherTech SportsCar Championship und der FIA World Endurance Championship. Der 20. Gesamtsieg bei den 24 Stunden von Le Mans gelang hingegen nicht ganz – am Ende fehlten 37 Sekunden zum Jubiläumssieg.


Das vor uns liegende Geschäftsjahr 2025 wird herausfordernd und dabei einiges von uns abverlangen. Die Entwicklungen auf den globalen Absatzmärkten sind dynamisch, die Rahmenbedingungen – insbesondere für die Automobilindustrie – ändern sich schnell und strukturell. Uns spornt dies an, besser zu sein. Aber wir werden auch schwierige Entscheidungen treffen und notwendige Veränderungen konsequent umsetzen müssen. Unsere weiterentwickelte Unternehmensstrategie 2030 Plus gibt dabei den Kurs vor und wird uns durch diese herausfordernden Zeiten führen. Porsche hat eine einzigartige Identität. Wir sind eine unverwechselbare Marke, die Tradition mit Innovation, Qualität und herausragenden Fahrerlebnissen verbindet. Dies ist nicht nur ein Versprechen an unsere Kunden, sondern auch an Sie, unsere Aktionäre.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats und Sitzungsmodalitäten

Überblick

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und sich intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“) befasst. Dabei überwachte der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und beriet ihn regelmäßig in allen zentralen Fragen, immer auch mit Blick auf die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.


Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hielt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig engen und vertrauensvollen Kontakt und beriet mit ihm Fragen der Strategie, der Planung und der Geschäftsentwicklung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstands informiert und war, wie das gesamte Gremium, in die strategischen Überlegungen und Entscheidungsfindungen des Vorstands eng eingebunden. Ergänzt wurde der Bericht des Vorsitzenden des Vorstands durch regelmäßige Berichte des Finanzvorstands und des Vertriebsvorstands sowie anlassbezogen durch Berichte weiterer Vorstandsressorts. Für die Berichterstattung des Vorstands nahm sich der Aufsichtsrat umfassend Zeit.


Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand wurde der Aufsichtsrat jederzeit vollumfänglich, zeitnah und transparent informiert, in schriftlicher und mündlicher Form. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der relevanten Ausschüsse wurden die nötigen Unterlagen rechtzeitig und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt.


Zentrale Themen waren auch im Plenum die Geschäftsentwicklung, strategische Fragestellungen, die Unternehmensplanung inklusive der Bereiche Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie Fragen der Rentabilität – jeweils auf Konzernebene ebenso wie für wesentliche Tochtergesellschaften. Zu den Tochtergesellschaften, zu denen intensiv berichtet wurde, gehörten insbesondere die Porsche Financial Services GmbH, die Porsche Consulting GmbH, die Porsche Engineering Group GmbH, die Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, die MHP Management und IT-Beratung GmbH (MHP) und die Porsche Werkzeugbau GmbH. Der Aufsichtsrat konnte sich so ein umfassendes Bild machen.


Auch außerhalb der Regelberichte unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte und zustimmungspflichtigen Vorgänge. So bestand die Möglichkeit, sich gezielt mit einzelnen Themen, wie bspw. dem Fortschritt einzelner Fahrzeugprojekte, auseinanderzusetzen.


Aus den Ausschüssen des Aufsichtsrats wurde regelmäßig im Plenum Bericht erstattet. Durch die intensive und sorgfältige Vorbereitung einzelner Themen in den jeweiligen Ausschüssen konnten Entscheidungen im Plenum fundiert und effizient getroffen werden.


Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.


Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; allerdings haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungs­teilnahme des Plenums und Überblick über den Sitzungsmodus

Das Plenum des Aufsichtsrats traf sich im Geschäftsjahr zu sechs Sitzungen. Umlaufbeschlüsse außerhalb regulärer Sitzungen wurden nicht gefasst. Insgesamt betrug die Teilnahmequote im Jahr 2024 bei den Aufsichtsratssitzungen (Plenum) 94 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Teilnahmequote des Plenums leicht gesunken.1 Die individuelle Teilnahme aller Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums im Geschäftsjahr 2024 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

1 Ein Grund hierfür ist, dass Aufsichtsratsmitglieder, die bei bestimmten Themen potenziell einem Interessenkonflikt unterlagen, insoweit vorsorglich auf die Sitzungsteilnahme verzichtet haben. Erläuterungen zum Umgang mit Interessenkonflikten allgemein und Hintergründe zum konkreten Fall sind im Abschnitt „Interessenkonflikte und deren Behandlung“ zu finden.

Aufsichtsratsplenum
Sitzungs­anwesenheit
Anwesenheit in %

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitz)

6/6

100 %

Jordana Vogiatzi (Stellv. Vorsitz)

6/6

100 %

Dr. Arno Antlitz

5/6

83 %

Dr. Christian Dahlheim

5/6

83 %

Micaela le Divelec Lemmi

6/6

100 %

Melissa Di Donato Roos

5/6

83 %

Dr. Hans Michel Piëch

5/6

83 %

Hans Dieter Pötsch

3/6

50 %

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

5/6

83 %

Dr. Hans Peter Schützinger

6/6

100 %

Hauke Stars

6/6

100 %

Ibrahim Aslan1

2/2

100 %

Harald Buck

6/6

100 %

Wolfgang von Dühren1

2/2

100 %

Martina Holzbauer2

4/4

100 %

Akan Isik

6/6

100 %

Nora Leser1

2/2

100 %

Knut Lofski

5/6

83 %

Steffen Reißig2

4/4

100 %

Vera Schalwig

6/6

100 %

Stefan Schaumburg1

2/2

100 %

Conny Schönhardt2

4/4

100 %

Carsten Schumacher

6/6

100 %

Heidi Zink-Larson2

4/4

100 %

1 Ausgeschieden zum 7. Juni 2024.

2 Mitglied des Aufsichtsrats seit 7. Juni 2024.

Sämtliche Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2024 als Präsenzsitzungen abgehalten. In den Ausschüssen wurden Beschlüsse zu dringenden Themen vereinzelt in hybriden Sitzungen oder im Wege der Bild- und Tonübertragung gefasst. Die Flexibilität solcher (hybriden) Sitzungsformate hat sich in begründeten Ausnahmefällen bewährt. Daher werden diese Formate auch im nächsten Geschäftsjahr eine Möglichkeit darstellen, die Aufsichtsratsarbeit maximal effizient zu gestalten und in Fällen besonders kurzfristiger Themen Reisezeiten zu vermeiden. Einzelheiten zum Modus der Sitzungen des Plenums und seiner Ausschüsse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gremium
Anzahl der Sitzungen
davon in Präsenz1
davon als Video- oder Telefon­konferenz

Aufsichtsratsplenum

6

6

0

Präsidium

6

4

2

Prüfungsausschuss

4

4

0

Nominierungsausschuss

1

0

1

Vermittlungsausschuss

0

0

0

Related-Party Ausschuss

0

0

0

1 Bei einer Sitzung in Präsenz werden grundsätzlich alle Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Teilnahme vor Ort eingeladen. Die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung ist jedoch auch bei einer Präsenzsitzung möglich.

Soweit ausnahmsweise einem Mitglied des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses die Teilnahme an einer Sitzung aus anderen Gründen als wegen eines potenziellen Interessenkonflikts nicht möglich war, konnte sich das Mitglied auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen. Die Mitwirkung an der Beschlussfassung erfolgte in diesem Fall durch schriftliche Stimmabgabe. Digital bereitgestellte Unterlagen stellten wie schon in den Vorjahren effiziente Sitzungsvorbereitungen und Verläufe sicher. Die Mitwirkung durch schriftliche Stimmabgabe erfolgte im Berichtsjahr in begründeten Ausnahmefällen durch Dr. Christian Dahlheim, Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Hans Dieter Pötsch und Knut Lofski, die sich für einzelne Sitzungen entschuldigen mussten.

Aus- und Fortbildung

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere bei der Organisation von Seminaren. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft spezifische Schulungs- und Weiterbildungsformate für den gesamten Aufsichtsrat an.


Die erste Schulung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 fand Mitte Mai am Vortag der Aufsichtsratssitzung am Produktionsstandort in Leipzig statt. Hier wurde der erste Teil einer Schulungsreihe zum Thema Nachhaltigkeit unter Beteiligung des Porsche Nachhaltigkeitsbeirats und des Vorstands durchgeführt. Im Rahmen von kurzen Impulsvorträgen ging der Beirat auf für die Porsche AG wesentliche Themen, wie bspw. ESG-Management, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit in der Lieferkette, ein. Am Vortag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 7. Juni 2024 erstmalig als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wurde, fand eine Schulung zu den Rechten und Pflichten sowie den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen einer virtuellen Hauptversammlung statt. Ein Novum stellte die gesellschaftsübergreifende Schulung zum Thema Antikorruption und Bestechung Ende Oktober 2024 dar. Um einen Synergiebeitrag zu leisten, haben sich ­hierfür sechs Gesellschaften zusammengeschlossen und ein rein virtuelles und zielgruppenspezifisches Schulungsformat für fast 100 Mitglieder verschiedener Aufsichtsräte entwickelt und mehrsprachig durchgeführt. Am 5. Dezember 2024 wurde erneut das Konzept des Aufsichtsrats-Schulungstags umgesetzt und der zweite Teil der ESG-Schulungsreihe durchgeführt. In einer mehrstündigen interaktiven Schulung wurde hier zu den ESG-Pflichten des Aufsichtsrats, insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, informiert. Zudem hat sich der Aufsichtsrat an diesem Tag mit dem Thema Effizienz in seiner Arbeitsweise befasst. Anhand eines digitalen Fragebogens wurde als Ergänzung zur umfangreichen Selbstbeurteilung alle zwei Jahre eine Feedbackmöglichkeit eingeführt, mit deren Hilfe bspw. neue Berichts- und Schulungsformate, aber auch das Onboarding neuer Aufsichtsratsmitglieder bewertet werden konnte. Weitere Informationen zur Durchführung des sogenannten „Effizienz-Checks“ sowie zur Auswertung der Ergebnisse sind der Erklärung zur Unternehmensführung unter ↗ https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/ zu entnehmen. Alle Schulungen wurden mit Unterstützung interner und externer Expertinnen und Experten durchgeführt.


Über rein rechtliche Themen hinaus standen Schulungen zu Produkt- und Technikthemen im Fokus. Teil der Aufsichtsratssitzung in Leipzig waren bspw. Testfahrten mit dem vollelektrischen Macan sowie Technikvorträge, in deren Rahmen das Gremium die Möglichkeit hatte, sich einen Überblick über die Technik- und Fahreigenschaften zu verschaffen. Des Weiteren fand im Geschäftsjahr 2024 ein umfangreicher Bericht zum Thema Produkt- und Technikkompetenz statt, der auch in Zukunft ein regelmäßiges Format darstellen soll. Im Rahmen der Designpräsentation wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zudem zukünftige Fahrzeugmodelle umfassend vorgestellt.


Um den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Gesamtgremium ein umfangreiches Aus- und Fortbildungs­angebot anbieten zu können, prüft der Aufsichtsrat in Abstimmung mit internen und externen Expertinnen und Experten ganzjährig, welche Themen sich für den Aufsichtsrats-Schulungstag sowie weitere Schulungen und Beiträge eignen. Zusätzlich informiert und bildet sich der Aufsichtsrat in- und außerhalb der Sitzungen eigenverantwortlich über aktuelle Themen kontinuierlich fort.


Onboarding neuer Aufsichtsratsmitglieder

Neben den genannten Schulungsformaten besteht ein umfassendes Onboarding-Programm für neue Mitglieder des Aufsichtsrats, in dessen Rahmen bspw. die Gelegenheit besteht, die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zu einem Austausch über allgemeine und aktuelle Themen zu treffen und somit einen Überblick über unternehmensrelevante Themen sowie die Governance-Struktur zu erhalten. Außerdem wird den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats umfangreiches Informationsmaterial für ihre Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung gestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 durfte der Aufsichtsrat der Porsche AG vier neue Mitglieder im Kreis des Aufsichtsrats begrüßen (näher dazu im Abschnitt „Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand“). In Vorbereitung auf ihr Amt als Aufsichtsratsmitglieder wurden ausführliche Onboarding-Gespräche mit jedem einzelnen Mitglied geführt. Bei allen administrativen Themen unterstützte die Geschäftsstelle des Aufsichtsrats umfassend.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Plenums

Der Aufsichtsrat befasste sich im Berichtszeitraum in sämtlichen Sitzungen intensiv mit den zentralen Themen des Unternehmens und der wirtschaftlichen Situation der Porsche AG sowie ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Die Sitzungen des Aufsichtsrats waren stets von einem offenen und konstruktiven Austausch geprägt.


Die erste Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres fand am 28. Februar 2024 statt und hatte insbesondere die Themen rund um den Jahresabschluss 2023 im Fokus. Hierbei wurden bspw. die Prüfung und Billigung von Konzern- und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG behandelt. Daneben beschloss der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu erstellen sowie die Verabschiedung der Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung, die am 7. Juni 2024 stattfand. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit der strategischen Weiterentwicklung der MHP im Ausland.


Die zweite Aufsichtsratssitzung des Jahres fand am 15./16. Mai 2024 statt. Anlässlich des Anlaufs des vollelektrischen Macan hat sich der Aufsichtsrat entschieden, seine Sitzung am Produktionsstandort in Leipzig durchzuführen. Neben den Standardberichten des Vorstands zur Geschäftslage, zur Vertriebs- und Finanzsituation sowie aus den Ausschüssen berichteten die für die Ressorts Entwicklung und Car-IT zuständigen Vorstandsmitglieder umfassend zu technischen Themen. Ergänzend zum Bericht der Vertriebssituation wurde vertiefend das Thema Absatzmarkt China behandelt. Abschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit mehreren finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es inhaltlich u. a. um Beteiligungen an strategisch wichtigen Gesellschaften ging.


Unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, die sämtliche Anteilseignervertreter neu gewählt hat, hielt der Aufsichtsrat am 7. Juni 2024 seine konstituierende Sitzung ab. In dieser wurden Dr. Wolfgang Porsche zum Vorsitzenden und Jordana Vogiatzi zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt und somit in ihren Ämtern bestätigt. Zudem wählte der Aufsichtsrat die Mitglieder der von ihm eingerichteten Ausschüsse.


Am 24. September 2024 tagte der Aufsichtsrat im Entwicklungszentrum in Weissach. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzung waren die Berichte der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Präsidiums sowie die Berichte der Vorstandsmitglieder zur Geschäftslage. Vertiefend wurde in diesem Zusammenhang die aktuelle Lieferantensituation durch das Vorstandsressort Beschaffung beleuchtet. Daneben wurde die Planungsrunde PR73 des Porsche Konzerns diskutiert. In diesem Zusammenhang erörterte der Aufsichtsrat intensiv Fragen der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung inklusive des Produktprogramms sowie der Fahrzeugprojekte. Außerdem befasste sich das Gremium mit finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Themen. Hier wurden u. a. strategische Beteiligungen verabschiedet sowie eine neue Partnerschaft mit Penske Automotive Australia freigegeben.


Am 11. November 2024 hat der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung über die Zustimmung zum Abschluss eines mit der Volkswagen AG zu schließenden Rahmenvertrags über Entwicklungsleistungen und Lizenzierungen für Fahrzeugsoftware entschieden. Dies steht im Zusammenhang mit dem zwischen der Volkswagen AG und der Rivian Automotive, Inc. vereinbarten Joint Venture.


Die letzte Aufsichtsratssitzung des Jahres 2024 fand am 6. Dezember 2024 in Zuffenhausen statt. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzung waren die Berichte aus dem Prüfungsausschuss und dem Präsidium sowie die Berichte der Vorstandmitglieder zur Geschäftslage. Daneben wurde die Diskussion zur Planungsrunde PR73 intensiv fortgesetzt. Neben drei finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Themen, bei denen es um die Neuausrichtung einzelner Mehrheitsbeteiligungen ging, wurde auch die turnusmäßige Finanzierungsstrategie 2025 beschlossen. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Abschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit den Gremienterminen 2025.


Fortlaufend befasste sich der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichterstattung durch den Vorstand mit den wesentlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren der Gesellschaft, wie etwa den Verfahren im Zusammenhang mit Emissionsthemen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Im Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 endete turnusmäßig die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder, weshalb Neuwahlen erforderlich waren. Dabei schieden aufseiten der Arbeitnehmervertreter Ibrahim Aslan, Wolfgang von Dühren, Nora Leser und Stefan ­Schaumburg aus dem Aufsichtsrat aus. Der gesamte Aufsichtsrat bedankte sich bei den vier ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie für ihren Einsatz im Gremium. Neu in den Aufsichtsrat wurden auf Arbeitnehmerseite nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes Martina Holzbauer, Steffen Reißig, Conny Schönhardt und Heidi Zink-Larson gewählt. Die weiteren Arbeitnehmervertreter wurden erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Zudem wählte die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Anteilseignervertreter in gleicher Besetzung erneut in den Aufsichtsrat.


Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder begann mit der Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 und dauert bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2029. Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung erneut Dr. Wolfgang Porsche zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Jordana Vogiatzi zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.


Aufgrund des Ausscheidens einzelner Aufsichtsratsmitglieder ergaben sich entsprechende personelle Veränderungen in den Ausschüssen des Gremiums: Jordana Vogiatzi wurde vom Aufsichtsrat als Nachfolgerin von Nora Leser in den Prüfungsausschuss gewählt. Außerdem wurde Knut Lofski nach Ausscheiden des langjährigen Mitglieds Wolfgang von Dühren in den Related-Party Ausschuss gewählt.


Aufseiten des Vorstands gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Im Februar 2025 wurden die Vorstandsressorts Finanzen und IT sowie Vertrieb und Marketing neu besetzt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats der Gesellschaft und Tagungshäufigkeit

Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet, die ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Im Folgenden werden neben den Aufgaben der Ausschüsse auch die Tagungshäufigkeit und die individuelle Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen behandelt.

Präsidium

Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet dessen Sitzungen vor. Es bereitet Personalentscheidungen für den Aufsichtsrat vor. Zusammen mit dem Vorstand sorgt das Präsidium zudem für eine langfristige Nachfolgeplanung. Das Präsidium tagte im Geschäftsjahr 2024 sechsmal.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2024 viermal zusammen.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseignerseite besetzt und hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss tagte einmal zu Beginn des Berichtsjahres.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, im Falle des § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 MitbestG Vorschläge für die Bestellung und den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten. Der Vermittlungsausschuss trat im Berichtsjahr nicht zusammen.

Related-Party Ausschuss

Der Related-Party Ausschuss entscheidet in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen über die Zustimmung zu bestimmten Geschäften der Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen. Im Geschäftsjahr 2024 musste der Related-Party Ausschuss nicht einberufen werden.

Individualisierte Teilnahme der Aufsichtsrats­mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse

Die Teilnahmequote der Mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse lag im Geschäftsjahr 2024 bei 98 %. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Sitzungsanwesenheit
Anwesenheit in %

Präsidium

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

6/6

100%

Dr. Arno Antlitz

6/6

100%

Hauke Stars

6/6

100%

Jordana Vogiatzi

6/6

100%

Harald Buck

6/6

100%

Carsten Schumacher

6/6

100%

 

 

Prüfungsausschuss

Dr. Christian Dahlheim (Vorsitzender)

4/4

100%

Micaela le Divelec Lemmi

4/4

100%

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

3/4

75%

Harald Buck

4/4

100%

Nora Leser1

2/2

100%

Carsten Schumacher

4/4

100%

Jordana Vogiatzi2

2/2

100%

 

 

Nominierungsausschuss

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

1/1

100%

Dr. Arno Antlitz

1/1

100%

Hauke Stars

1/1

100%

 

 

Related-Party Ausschuss

Dr. Hans Michel Piëch

0/0

/

Micaela le Divelec Lemmi

0/0

/

Hauke Stars

0/0

/

Wolfgang von Dühren1

0/0

/

Akan Isik

0/0

/

Knut Lofski2

0/0

/

 

 

Vermittlungsausschuss

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

0/0

/

Hauke Stars

0/0

/

Jordana Vogiatzi

0/0

/

Harald Buck

0/0

/

1 Ausgeschieden zum 7. Juni 2024.

2 Mitglied des Ausschusses seit 7. Juni 2024.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausschüsse

Das Präsidium beschäftigte sich insbesondere mit der Beratung und Beschlussempfehlung für das Plenum. Anstehende Plenumssitzungen wurden zudem jeweils im Präsidium vorbesprochen. Personelle Angelegenheiten, die den Vorstand betreffen, wurden umfassend behandelt. So waren bspw. nicht vergütungsbezogene vertragliche Angelegenheiten, die Zustimmung zu Nebentätigkeiten oder die Anpassung von Regelwerken im Bereich der Nebenleistungen Gegenstand im Präsidium. Zudem wurde im Präsidium die Kalibrierung der Ziele für die Vorstandsvergütung vorbereitet. Mit der langfristigen Nachfolgeplanung hat sich das Präsidium in mehreren Sitzungen umfassend befasst.


Der Prüfungsausschuss hat sich mit den ihm obliegenden Themen gemäß deutschem und europäischem Recht, dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats umfassend beschäftigt. Dazu gehören insbesondere die Themen Jahres- und Konzernabschluss, Risikomanagementsystem, einschließlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems, und die Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens; die umfassenden Berichte des Risikomanagements, der internen Revision und der Compliance-Abteilung waren feste Bestandteile jeder Ausschusssitzung. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung und hierbei u. a. mit der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung sowie mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Zusätzlich behandelte der Prüfungsausschuss die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht des Porsche AG Konzerns. Dabei lag der Fokus auf der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Mit dem Abschlussprüfer wurden zudem die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse besprochen. Auch außerhalb der Sitzungen tauschte sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss beriet regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer. Finanzinformationen erörterte der Prüfungsausschuss gemeinsam mit dem Vorstand auch unterjährig. Ein weiterer Schwerpunkt im Prüfungsausschuss war das Beteiligungsmanagement. In diesem Zusammenhang wurde über ausgewählte strategische Beteiligungen des Porsche Konzerns, die Weiterentwicklung des Portfolios sowie die kontinuierliche Professionalisierung des Beteiligungsmanagements informiert und diskutiert. Außerdem wurde der jährliche Integritätsbericht vorgestellt. Zu neuer Regulatorik, bspw. mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, tauschte sich der Prüfungsausschuss kontinuierlich aus.


Der Nominierungsausschuss trat Ende Januar 2024 zur Vorbereitung der anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat zusammen. Der Nominierungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigte der Nominierungsausschuss insbesondere die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebte die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 war die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestellt. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überprüft. Für Ausschluss- oder Befangenheitsgründe oder für eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestanden keine Anhaltspunkte.


Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Porsche AG, der nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wurden durch die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung wurde durch den Abschlussprüfer mit dem Maßstab „Betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit“ geprüft und mit der Erteilung eines uneingeschränkten Vermerks abgeschlossen.


Darüber hinaus analysierte der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.


Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Porsche AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“


Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Berichtsjahr einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht.


In der Sitzung am 4. März 2025 behandelte der Aufsichtsrat den durch den Vorstand aufgestellten und jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Gewinnverwendungsvorschlag. Ferner behandelte der Aufsichtsrat den Abhängigkeitsbericht, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht.


Zur Vorbereitung standen den Aufsichtsratsmitgliedern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, u. a. der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung und der Gewinnverwendungsvorschlag. Weiter bereitgestellt wurden der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht, die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht und die Prüfungsberichte der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für den Jahresabschluss der Porsche AG und den Konzernabschluss jeweils einschließlich des zusammengefassten Lageberichts sowie der Prüfungsbericht für den Abhängigkeitsbericht.


Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben diese Unterlagen jeweils eingehend behandelt und geprüft. Dies erfolgte im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Dieser Bericht umfasste auch die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem. Der Abschlussprüfer ging dabei jeweils auf die Vorgehensweise bei der Prüfung inklusive der Schlussfolgerungen ein und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer auch vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss informiert, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsausschuss nicht über derartige Tatsachen informiert.


Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Er stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben waren, und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung. Damit war der Jahresabschluss 2024 der Porsche AG festgestellt. Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.


Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht eingehend geprüft und gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht sowie seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2025. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt.

Interessenskonflikte und deren Behandlung

Der Aufsichtsrat hat klare Regeln, um mögliche Interessenkonflikte seiner Mitglieder bei seinen Beratungen und Beschlussfassungen zu vermeiden bzw. wie mit potenziellen Interessenkonflikten umzugehen ist, sofern sie ausnahmsweise auftreten. So sieht insbesondere die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen hat. Darüber hinaus können Interessenkonflikte je nach Umfang und Tragweite dazu führen, dass das betroffene Aufsichtsratsmitglied bei der Beschlussfassung und gegebenenfalls auch bei der Beratung zu dem relevanten Tagesordnungspunkt nicht mitwirkt.


Im Zusammenhang mit einem zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG zu schließenden Rahmenvertrag über Entwicklungsleistungen und Lizenzierungen für Fahrzeugsoftware hatte der Aufsichtsrat über die Zustimmung zum Vertragsschluss zu entscheiden. Da insoweit Interessenkonflikte nicht von vornherein auszuschließen waren, legten entsprechend der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats die Herren Dr. Arno Antlitz, Dr. Hans Michel Piëch sowie Hans Dieter Pötsch, die zugleich dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG angehören, den potenziellen Interessenkonflikt gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen und nahmen vorsorglich nicht an der Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Porsche AG teil. Frau Schönhardt und die Herren Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Ferdinand Oliver Porsche sowie Harald Buck, die ebenfalls zugleich dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG angehören, nahmen hingegen vorsorglich an der entsprechenden Entscheidung im Aufsichtsrat der Volkswagen AG nicht teil.

Entsprechenserklärung 2024

Die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex stellen für den Aufsichtsrat wichtige Maßgaben für sein Handeln und seine Arbeitsweise dar. In der Entsprechenserklärung vom Dezember 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, inwiefern den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2023 entsprochen wurde und künftig entsprochen wird.


Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite ↗ https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2023 wurde und wird vier weiteren Empfehlungen des Kodex entsprochen. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Dank

Im Geschäftsjahr 2024 standen wir vor zahlreichen schwierigen Herausforderungen. Der Aufsichtsrat möchte dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihre Einsatz- und Leistungsbereitschaft danken. Mit ihrem Engagement, ihrer Leidenschaft und ihrem Verantwortungsbewusstsein haben sie zum Unternehmenserfolg ganz wesentlich beigetragen. Ebenso möchte ich den Aktionären im Namen des Aufsichtsrats für ihre Loyalität und Unterstützung im Jahr 2024 danken. Ohne sie alle wäre dieses Unternehmen nicht das, was es ist.


Zuffenhausen, 4. März 2025


Dr. Wolfgang Porsche

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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