Bericht des Aufsichtsrats

der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (nach § 171 Abs. 2 AktG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von Porsche,

 

inmitten eines globalen Umfelds, das sich rasanter und widersprüchlicher entwickelt als je zuvor, stand das Unternehmen 2025 vor großen Herausforderungen, denen wir mit tiefgreifenden strategischen Entscheidungen begegnet sind. Politische Spannungen, isolationistische Zollstrukturen und anhaltende Kostenbelastungen aus der Transformation der Automobilindustrie haben das Geschäftsjahr geprägt. Hinzu kamen strukturelle Standortnachteile in Deutschland, ein spürbarer Nachfragerückgang sowie zunehmende administrative Aufwände, die Unternehmen zusätzlich belasten. Doch gerade in solchen Zeiten zeigt sich, was Porsche ausmacht: Entschlossenheit im Handeln, klare Prioritäten und die Fähigkeit, flexibel auf Herausforderungen zu reagieren. Geschwindigkeit ist tief in unserer DNA verankert, nicht nur auf der Rennstrecke, sondern auch in der Entwicklung attraktiver und einzigartiger Sportwagen, die unverwechselbar sind und unsere Kundinnen und Kunden begeistern. Dieser Anspruch verpflichtet uns jeden Tag aufs Neue, die Faszination Porsche zu stärken und weiterzutragen – unabhängig von der gewählten Antriebsform.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, vor diesem Hintergrund haben wir auch den länger geplanten Generationswechsel im Vorstand vollzogen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Dr. Oliver Blume, der die Porsche AG in den vergangenen Jahren in wesentlichen Wegpunkten geprägt und die strukturelle Neuausrichtung in diesem Jahr vorangetrieben hat. Mein Dank gilt auch den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Barbara Frenkel, Andreas Haffner, Lutz Meschke und Detlev von Platen für ihr Engagement und ihre langjährige erfolgreiche Arbeit. Gleichzeitig freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Dr. Michael Leiters als neuem CEO und den neu hinzugekommenen Vorständen Matthias Becker, Dr. Jochen Breckner, Vera Schalwig und Joachim Scharnagl. Mit dieser Neuaufstellung setzen wir bewusst ein starkes Signal für die nächste Phase der strategischen Entwicklung unseres Unternehmens.

Mit der umfassenden Neuausrichtung unserer Produktstrategie richten wir uns auch klar an den veränderten Marktrealitäten aus, damit können wir künftig die gesamte Bandbreite an Kundenwünschen erfüllen. Markenprägende Fahrzeugmodelle mit leistungsstarken Verbrennungsmotoren und modernen Plug-in-Hybrid-Antrieben erweitern unser Fahrzeugportfolio und sind unsere konsequente Antwort auf die aktuelle Situation im Bereich der Elektromobilität. Die Entscheidung, diesen Technologien wieder mehr Priorität einzuräumen und sich damit breit aufzustellen, ist ein bewusstes Bekenntnis zu unseren Kunden und ihrem Wunsch nach einer breiteren Auswahl an dynamischen und emotionalen Antriebsvarianten.
Modelle wie der 911 Turbo S als Ikone unserer Marke, der 911 Targa 4S und das GT3 Touring-Paket verkörpern die Essenz von Porsche. Gleichzeitig setzt der Cayenne Turbo Electric als vollelektrisches Performance-SUV neue Akzente. Der Macan GTS steht für vollelektrische GTS-Leistung mit dem Prädikat Porsche. Beide Fahrzeuge unterstreichen die Faszination sportlicher Elektromobilität.

Der Motorsport bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Identität – technologisches Entwicklungsfeld, emotionaler Anker und Ausdruck höchster Wettbewerbsfähigkeit. 2025 gelang Porsche Penske Motorsport mit dem Porsche 963 eine erfolgreiche Saison in der IMSA WeatherTech SportsCar Championship: Das Werksteam sicherte sich alle vier möglichen Titel und krönte das Jahr mit dem 20. Gesamtsieg bei den 24 Stunden von Daytona. In Le Mans fehlten dem Porsche 963 erneut nur Sekunden zum Gesamtsieg. In der ABB FIA Formel-E-Weltmeisterschaft führte der Porsche 99X Electric das TAG Heuer Porsche Formula E Team erstmals zum Gewinn des Teamtitels; parallel entschied Porsche die Herstellerwertung für sich. Der Kundensport zeigte ebenfalls Stärke: Mit dem Porsche 911 GT3 R errangen Kundenteams zahlreiche GT-Erfolge, darunter einen Klassensieg bei den 24 Stunden von Le Mans.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, vor uns liegt ein herausforderndes Jahr, in dem wir den Fokus noch stärker auf unser Kerngeschäft richten werden. Porsche hat immer dann besonders überzeugt, wenn die Bedingungen am schwierigsten waren. Dazu gehören auch Entscheidungen, die manchmal schmerzhaft, aber notwendig sind. Die Belastungen aus Portfolioanpassungen nehmen wir bewusst in Kauf, um das Unternehmen langfristig zu stärken. Wir wissen, dass wir noch nicht in allen Bereichen dort stehen, wo wir stehen wollen. Das gilt auch für unseren Aktienkurs. Gleichzeitig sind wir uns auch bewusst, dass wir unsere Hausaufgaben machen müssen: Mit einer klaren strategischen Ausrichtung, einem fokussierten Investitions- und Entwicklungsansatz, einer strengen Kostenkontrolle und einem vielseitigen Produktportfolio sowie einem hoch engagierten Team blicken wir entschlossen nach vorn. Porsche bleibt ein Versprechen – für Performance, Qualität und unverwechselbare Emotion.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats und Sitzungsmodalitäten

Überblick

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2025 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und sich intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“) befasst. Dabei überwachte der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und beriet ihn regelmäßig in allen zentralen Fragen, immer auch mit Blick auf die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hielt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig engen und vertrauensvollen Kontakt und beriet mit ihm Fragen der Strategie, der Planung und der Geschäftsentwicklung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstands informiert und war, wie das gesamte Gremium, in die strategischen Überlegungen und Entscheidungsfindungen des Vorstands eng eingebunden. Ergänzt wurde der Bericht des Vorsitzenden des Vorstands durch regelmäßige Berichte des Finanzvorstands und des Vertriebsvorstands sowie anlassbezogen durch Berichte weiterer Vorstandsressorts. Für die Berichterstattung des Vorstands nahm sich der Aufsichtsrat umfassend Zeit.

Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand wurde der Aufsichtsrat jederzeit vollumfänglich, zeitnah und transparent informiert, in schriftlicher und mündlicher Form. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der relevanten Ausschüsse wurden die nötigen Unterlagen rechtzeitig und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt.

Zentrale Themen waren auch im Plenum die Geschäftsentwicklung, strategische Fragestellungen, die Unternehmensplanung inkl. der Bereiche Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie Fragen der Rentabilität – jeweils auf Konzernebene ebenso wie für wesentliche Tochtergesellschaften. Zu den Tochtergesellschaften, zu denen berichtet wurde, gehörten insbesondere die Porsche Financial Services GmbH, die Porsche Consulting GmbH, die Porsche Engineering Group GmbH, die Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, die MHP Management und IT-Beratung GmbH, die Cellforce Group GmbH und die Porsche Werkzeugbau GmbH. Der Aufsichtsrat konnte sich so ein umfassendes Bild machen.

Auch außerhalb der Regelberichte unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte und zustimmungspflichtigen Vorgänge. So bestand die Möglichkeit, sich gezielt mit einzelnen Themen, wie bspw. dem Fortschritt einzelner Fahrzeugprojekte, auseinanderzusetzen.

Aus den Ausschüssen des Aufsichtsrats wurde regelmäßig im Plenum Bericht erstattet. Durch die intensive und sorgfältige Vorbereitung einzelner Themen in den jeweiligen Ausschüssen konnten Entscheidungen im Plenum fundiert und effizient getroffen werden.

Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.

Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats-und Ausschusssitzungen teilgenommen; allerdings haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungs­teilnahme des Plenums und Überblick über den Sitzungsmodus

Das Plenum des Aufsichtsrats traf sich im Geschäftsjahr zu zehn Sitzungen. Umlaufbeschlüsse außerhalb regulärer Sitzungen wurden nicht gefasst. Insgesamt betrug die Teilnahmequote im Jahr 2025 bei den Aufsichtsratssitzungen (Plenum) 97,5 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Teilnahmequote des Plenums – trotz erhöhter Sitzungsfrequenz – gestiegen. Die individuelle Teilnahme aller Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums im Geschäftsjahr 2025 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Sitzungs­anwesenheit
Anwesenheit in %
Aufsichtsratsplenum

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitz)

10/10

100 %

Jordana Vogiatzi (Stellv. Vorsitz)1

7/7

100 %

Dr. Arno Antlitz

10/10

100 %

Dr. Christian Dahlheim2

9/10

90 %

Micaela le Divelec Lemmi

10/10

100 %

Melissa Di Donato Roos

10/10

100 %

Dr. Hans Michel Piëch

9/10

90 %

Hans Dieter Pötsch

10/10

100 %

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

10/10

100 %

Dr. Hans Peter Schützinger

10/10

100 %

Hauke Stars

10/10

100 %

Harald Buck (Stellv. Vorsitz seit 09/25)

10/10

100 %

Katrin Feiler3

3/3

100 %

Martina Holzbauer

10/10

100 %

Tamara Hübner4

3/3

100 %

Akan Isik

10/10

100 %

Knut Lofski

9/10

90 %

Steffen Reißig

10/10

100 %

Vera Schalwig5

6/7

86 %

Conny Schönhardt

9/10

90 %

Carsten Schumacher

10/10

100 %

Heidi Zink-Larson

10/10

100 %

Ausgeschieden zum 31. Mai 2025.

Ausgeschieden zum 31. Dezember 2025.

Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. August 2025.

Mitglied des Aufsichtsrats seit 25. Juni 2025.

Ausgeschieden zum 31. Juli 2025.

Die Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und der Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2025 größtenteils als Präsenz- bzw. Hybridsitzungen abgehalten. Beschlüsse zu besonders dringenden Themen wurden vereinzelt im Wege der Bild- und Tonübertragung gefasst. Die Flexibilität solcher (hybriden) Sitzungsformate hat sich auch in diesem Jahr bewährt. Daher werden diese Formate auch im nächsten Geschäftsjahr eine Möglichkeit darstellen, die Aufsichtsratsarbeit maximal effizient zu gestalten und in Fällen besonders kurzfristiger Themen Reisezeiten zu vermeiden. Einzelheiten zum Modus der Sitzungen des Plenums und seiner Ausschüsse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gremium
Anzahl der Sitzungen
davon in Präsenz1
davon als Video- oder Telefon­konferenz

Aufsichtsratsplenum

10

9

1

Präsidium

8

5

3

Prüfungsausschuss

4

4

0

Nominierungsausschuss

0

0

0

Vermittlungsausschuss

0

0

0

Related-Party Ausschuss

0

0

0

1 Bei einer Sitzung in Präsenz werden grundsätzlich alle Mitglieder des Aufsichtsrats für eine Teilnahme vor Ort eingeladen. Die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung ist jedoch auch bei einer Präsenzsitzung möglich („Hybridsitzung“).

Soweit ausnahmsweise einem Mitglied des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses die Teilnahme an einer Sitzung aus anderen Gründen als wegen eines potenziellen Interessenkonflikts nicht möglich war, konnte sich das Mitglied auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen. Die Mitwirkung an der Beschlussfassung erfolgte in diesem Fall durch schriftliche Stimmabgabe. Digital bereitgestellte Unterlagen stellten wie schon in den Vorjahren effiziente Sitzungsvorbereitungen und Verläufe sicher. Die Mitwirkung durch schriftliche Stimmabgabe erfolgte im Geschäftsjahr in begründeten Ausnahmefällen durch Dr. Christian Dahlheim, Dr. Hans Michel Piëch, Knut Lofski und Conny Schönhardt, die sich für einzelne Sitzungen entschuldigen mussten.

Aus- und Fortbildung

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere bei der Organisation von Seminaren. Darüber hinaus bietet sie spezifische Schulungs- und Weiterbildungsformate für den gesamten Aufsichtsrat an.


Am Vortag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 21. Mai 2025 erneut virtuell durchgeführt wurde, erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine kompakte Schulung zu den Rechten und Pflichten sowie den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen einer virtuellen Hauptversammlung.


Überdies fand am 4. Dezember 2025 eine umfassende Schulung statt, die zwei bewährte Konzepte vereinte: den klassischen Aufsichtsrat-Schulungstag und eine (konzern-)gesellschaftsübergreifende Veranstaltung mit entsprechenden Synergieeffekten. In einem mehrstündigen interaktiven Seminar informierten ausgewählte Experten über das Thema Cyber Security – insbesondere über relevante Dimensionen, Pflichten des Aufsichtsrats und praxisnahe Beispiele sowie Haftungsfragen. Ergänzend gaben die Referenten einen Ausblick auf künftig relevante regulatorische Entwicklungen. Alle Schulungen wurden mit Unterstützung interner sowie externer Expertinnen und Experten durchgeführt.


Über rein rechtliche Themen hinaus standen Schulungen zu Produkt- und Technikthemen erneut im Fokus. So wurde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung im Mai 2025 umfangreich zum Thema Softwarearchitektur informiert. Daran anknüpfend organisierten die Vorstandsmitglieder der Ressorts Forschung und Entwicklung sowie Car-IT den Thementag „Technik“ im Entwicklungszentrum in Weissach. Ziel der Veranstaltung war es, einen umfassenden Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Zukunftstechnologien der Porsche AG zu gewähren und den Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch Expertinnen und Experten spezifizierter Fachbereiche, zu ermöglichen. Im Rahmen der jährlichen Designpräsentation wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zudem zukünftige Fahrzeugmodelle umfassend vorgestellt.


Um den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Gesamtgremium umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, prüft der Aufsichtsrat in Abstimmung mit internen und externen Expertinnen und Experten ganzjährig, welche Themen sich für den Aufsichtsrats-Schulungstag sowie weitere Schulungen und Beiträge eignen. Zusätzlich informiert und bildet sich der Aufsichtsrat innerhalb wie auch außerhalb der Sitzungen eigenverantwortlich über aktuelle Themen kontinuierlich fort.


Onboarding neuer Aufsichtsratsmitglieder

Neben den genannten Schulungsformaten besteht ein umfassendes Onboarding-Programm für neue Mitglieder des Aufsichtsrats, in dessen Rahmen bspw. die Gelegenheit besteht, die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zu einem Austausch über allgemeine und aktuelle Themen zu treffen und somit einen Überblick über unternehmensrelevante Themen sowie die Governance-Struktur zu erhalten. Außerdem wird den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats umfangreiches Informationsmaterial für ihre Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung gestellt.


Im Geschäftsjahr 2025 durfte der Aufsichtsrat der Porsche AG zwei neue Mitglieder im Kreis des Aufsichtsrats begrüßen (näher dazu im Abschnitt „Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand“). In Vorbereitung auf ihr Amt als Aufsichtsratsmitglieder wurden ausführliche Onboarding-Gespräche mit jedem einzelnen Mitglied geführt. Bei allen administrativen Themen unterstützte die Geschäftsstelle des Aufsichtsrats umfassend.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Plenums

Der Aufsichtsrat befasste sich im Berichtszeitraum in sämtlichen Sitzungen intensiv mit den zentralen Themen des Unternehmens und der wirtschaftlichen Situation der Porsche AG sowie ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Die Sitzungen des Aufsichtsrats waren stets von einem offenen und konstruktiven Austausch geprägt.


Am 1. Februar 2025 und 25. Februar 2025 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Personalangelegenheiten des Vorstands. Auf Vorschlag des Präsidiums wurden im Rahmen der Sitzung am 25. Februar 2025 Beschlüsse zu Vorstandswechseln in den Ressorts Finanzen und IT sowie Vertrieb und Marketing gefasst. Damit verbunden, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Übernahme bzw. Niederlegung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Das Gremium beschloss außerdem eine Ergänzung der Entsprechenserklärung aus Dezember 2024, die sodann auf der Internetseite dauerhaft zugänglich gemacht wurde.


In der Aufsichtsratssitzung am 6. Februar 2025 wurde die bereits im Vorjahr begonnene Diskussion zur langfristigen Unternehmensplanung vereinbarungsgemäß finalisiert und damit die Planungsrunde 73 der Porsche AG beschlossen.

Die vierte Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahrs fand am 4. März 2025 statt und hatte insbesondere die Themen rund um den Jahresabschluss 2024 im Fokus. Hierbei wurden bspw. die Prüfung und Billigung von Konzern- und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024, der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG behandelt. Daneben beschloss der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Vorstand, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellen sowie die Verabschiedung der Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der Porsche AG, die am 21. Mai 2025 stattfand. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung der Venture-Capital-Aktivitäten sowie mit der Einrichtung entsprechender Venture-Capital-Fonds-Strukturen.


Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 28. April 2025 berichtete der Vorstand umfassend zur aktuellen Geschäftslage der Cellforce Group in Kirchentellinsfurt. Dabei wurden verschiedene Handlungsoptionen zum weiteren Vorgehen für die Tochtergesellschaft der Porsche AG eingehend diskutiert und veränderte Rahmenbedingungen neu bewertet.


Am 12. Mai 2025 befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit Personalangelegenheiten des Vorstands und setzte den im Februar begonnenen, auf der langfristigen Nachfolgeplanung basierenden Generationswechsel fort. Auf Vorschlag des Präsidiums fasste das Plenum Beschlüsse zum Wechsel der Vorstandsmitglieder der Ressorts Personal- und Sozialwesen sowie Beschaffung. Damit verbunden, befasste sich der Aufsichtsrat mit der Übernahme bzw. Niederlegung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Außerdem ernannte der Aufsichtsrat einen neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.


Die siebte Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2025 fand am 19. Mai 2025 in Zuffenhausen statt. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzung waren, neben den Berichten der Ausschüsse, die Standardberichte des Vorstands zur Geschäftslage sowie ein ausführlicher Technikbericht der Ressorts für Forschung und Entwicklung sowie Car-IT. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Beteiligungen an strategisch wichtigen Gesellschaften. Resultierend aus den personellen Wechseln wurde darüber hinaus ein Beschluss zur Ausübung von Beteiligungsrechten in Tochtergesellschaften der Porsche AG nach § 32 Mitbestimmungsgesetz gefasst und eine Gesamtprokura erteilt.


Am 19. September 2025 fand die Aufsichtsratssitzung im Entwicklungszentrum in Weissach statt. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzung waren zunächst die standardmäßigen Berichte aus den Ausschüssen in Form des Prüfungsausschusses und des Präsidiums sowie die Berichte der Vorstandsmitglieder zur aktuellen Geschäftslage. Daneben wurde vor allem die kommende Planungsrunde des Porsche Konzerns eingehend diskutiert, in welcher sich der Aufsichtsrat intensiv mit der langfristigen Unternehmensplanung inkl. des Produktprogramms sowie der Fahrzeugprojekte beschäftigte. Ergebnis dieser Diskussion war u. a. die Entscheidung, das Produktportfolio strategisch neu auszurichten. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Beteiligungen an strategisch wichtigen Gesellschaften. Resultierend aus einem weiteren personellen Wechsel im Vorstand wurde erneut ein Beschluss zur Ausübung von Beteiligungsrechten in Tochtergesellschaften der Porsche AG nach § 32 Mitbestimmungsgesetz gefasst und zwei Gesamtprokuren erteilt. Aufgrund personeller Veränderungen im Aufsichtsrat wählte das Gremium außerdem einen neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und besetzte die Ausschüsse neu.


Am 17. Oktober 2025 tagte der Aufsichtsrat erneut zu Personalangelegenheiten des Vorstands. Der amtierende Vorstandsvorsitzende legte sein Amt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 nieder. Auf Vorschlag des Präsidiums fasste das Plenum entsprechende Beschlüsse zur Bestellung eines neuen Vorstandsvorsitzenden, der das Amt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 annahm. Außerdem wurde über die Übernahme bzw. Niederlegung von Nebentätigkeiten entschieden.


Die letzte Aufsichtsratssitzung des Jahres 2025 fand am 5. Dezember 2025 in Zuffenhausen statt. Inhaltliche Schwerpunkte der Sitzung waren die Regelberichte aus dem Prüfungsausschuss und dem Präsidium sowie die Berichte der Vorstandsmitglieder zur Geschäftslage. Darüber hinaus wurde die Diskussion zur neuen Planungsrunde intensiv fortgesetzt. Nachdem im September zunächst die Produkte der folgenden Jahre beschlossen wurden, konnte nun auch das Thema langfristige Finanzplanung abgeschlossen werden. Des Weiteren setzte sich der Aufsichtsrat umfassend mit verschiedenen Handlungsoptionen zur strategischen Weiterentwicklung einer Partnerschaft der Porsche AG auseinander. Ergänzend beschloss der Aufsichtsrat die turnusmäßige Finanzierungs-
strategie 2026 und verabschiedete nach eingehender Diskussion die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Abschließend beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Gremienterminen und bevorstehenden Aufsichtsratsveranstaltungen in 2026 sowie der turnusmäßigen Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats.

Fortlaufend befasste sich der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichterstattung durch den Vorstand mit den wesentlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren der Gesellschaft, wie etwa den Verfahren im Zusammenhang mit Emissionsthemen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Jordana Vogiatzi legte mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2025 ihr Mandat im Aufsichtsrat der Porsche AG nach etwas mehr als zehn Jahren nieder. Als Nachfolgerin bestellte das Amtsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 25. Juni 2025 auf Antrag des Vorstands Tamara Hübner, Zweite Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Stuttgart, zum Mitglied des Aufsichtsrats.


Aufgrund ihrer Bestellung in den Vorstand legte Vera Schalwig ihr Mandat im Aufsichtsrat der Gesellschaft als Vertreterin der leitenden Angestellten zum 31. Juli 2025 nieder. An ihrer Stelle gehört seit dem 1. August 2025 Katrin Feiler, Leiterin Corporate Accounting & Financial Reporting, als gewähltes Ersatzmitglied dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an.


Zudem hat Dr. Christian Dahlheim sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.


Zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wählte der Aufsichtsrat im September 2025 das langjährige Mitglied Harald Buck.


Durch das Ausscheiden von Jordana Vogiatzi ergaben sich auch verschiedene personelle Veränderungen in den Ausschüssen des Gremiums: Tamara Hübner wurde in das Präsidium gewählt, Akan Isik übernahm die Position im Prüfungsausschuss und Carsten Schumacher wurde in den Vermittlungsausschuss berufen.


Aufseiten des Vorstands gab es im Geschäftsjahr mehrere personelle Veränderungen. Im Februar 2025 bestellte der Aufsichtsrat Dr. Jochen Breckner zum Vorstand für Finanzen und IT sowie Matthias Becker zum Vorstand für Vertrieb und Marketing; sie traten die Nachfolge von Lutz Meschke und Detlev von Platen an.


Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 setzte der Aufsichtsrat den Generationswechsel im Vorstand fort: Vera Schalwig wurde zur Vorständin für das Ressort Personal- und Sozialwesen bestellt und übernahm die Funktion von Andreas Haffner. Joachim Scharnagl trat die Leitung des Ressorts Beschaffung als Nachfolger von Barbara Frenkel an. Beide Bestellungen erfolgten zum 19. August 2025. Darüber hinaus ernannte der Aufsichtsrat Dr. Michael Steiner zum 1. Juli 2025 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.


Am 17. Oktober 2025 traf der Aufsichtsrat die Entscheidung zur Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden: Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde Dr. Michael Leiters zum Vorstandsvorsitzenden bestellt und löste Dr. Oliver Blume ab, der sich nach über zehn Jahren in dieser Funktion nun vollumfänglich auf die Leitung des Volkswagen Konzerns fokussieren wird.

Ausschüsse des Aufsichtsrats der Gesellschaft und Tagungshäufigkeit

Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet, die ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Im Folgenden werden neben den Aufgaben der Ausschüsse auch die Tagungshäufigkeit und die individuelle Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen behandelt.

Präsidium

Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet dessen Sitzungen vor. Es bereitet Personalentscheidungen für den Aufsichtsrat vor. Zusammen mit dem Vorstand sorgt das Präsidium zudem für eine langfristige Nachfolgeplanung. Das Präsidium tagte im Geschäftsjahr 2025 achtmal.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2025 viermal zusammen.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseignerseite besetzt und hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025 nicht.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, im Falle des § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 MitbestG, Vorschläge für die Bestellung und den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten. Der Vermittlungsausschuss trat im Geschäftsjahr nicht zusammen.

Related-Party Ausschuss

Der Related-Party Ausschuss entscheidet in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen über die Zustimmung zu bestimmten Geschäften der Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen. Im Geschäftsjahr 2025 musste der Related-Party Ausschuss nicht einberufen werden.

Individualisierte Teilnahme der Aufsichtsrats­mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse

Die Teilnahmequote der Mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse lag im Geschäftsjahr 2025 bei 100 %. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Sitzungsanwesenheit
Anwesenheit in %

Präsidium

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

8/8

100%

Dr. Arno Antlitz

8/8

100%

Hauke Stars

8/8

100%

Jordana Vogiatzi1

5/5

100%

Harald Buck

8/8

100%

Tamara Hübner2

2/2

100%

Carsten Schumacher

 8/8

 100%

Prüfungsausschuss

Dr. Christian Dahlheim (Vorsitzender)3

4/4

100%

Micaela le Divelec Lemmi

4/4

100%

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

4/4

100%

Jordana Vogiatzi1

2/2

100%

Harald Buck

4/4

100%

Akan Isik2

1/1

100%

Carsten Schumacher

4/4

100%

Nominierungsausschuss

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

0/0

/

Dr. Arno Antlitz

0/0

/

Hauke Stars

0/0

/

Related-Party Ausschuss

Dr. Hans Michel Piëch

0/0

/

Micaela le Divelec Lemmi

0/0

/

Hauke Stars

0/0

/

Akan Isik

0/0

/

Knut Lofski

0/0

/

 

 

Vermittlungsausschuss

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

0/0

/

Hauke Stars

0/0

/

Jordana Vogiatzi1

0/0

/

Harald Buck

0/0

/

Carsten Schumacher2

0/0

/

Ausgeschieden zum 31. Mai 2025.

2  Mitglied des Ausschusses seit 19. September 2025.

3  Ausgeschieden zum 31. Dezember 2025.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausschüsse

Das Präsidium beschäftigte sich insbesondere mit der Beratung und Beschlussempfehlung für das Plenum. Anstehende Plenumssitzungen wurden zudem jeweils im Präsidium vorbesprochen. Personelle Angelegenheiten, die den Vorstand betreffen, wurden umfassend behandelt. So waren bspw. nicht vergütungsbezogene vertragliche Angelegenheiten, die Zustimmung zu Nebentätigkeiten oder die Anpassung von Regelwerken im Bereich der Nebenleistungen Gegenstand im Präsidium. Zudem wurde im Präsidium die Kalibrierung der Ziele für die Vorstandsvergütung vorbereitet. Mit der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand hat sich das Präsidium ebenfalls umfassend befasst.


Der Prüfungsausschuss hat sich mit den ihm obliegenden Themen gemäß deutschem und europäischem Recht, dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats umfassend beschäftigt. Dazu gehören insbesondere die Themen Jahres- und Konzernabschluss, Risikomanagementsystem, einschließlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems, und die Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens; die umfassenden Berichte des Risikomanagements, der internen Revision und der Compliance-Abteilung waren feste Bestandteile jeder Ausschusssitzung. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung und hierbei u. a. mit der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung sowie mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Überdies behandelte der Prüfungsausschuss die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht des Porsche AG Konzerns. Dabei lag der Fokus auf der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Mit dem Abschlussprüfer wurden zudem die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse besprochen. Auch außerhalb der Sitzungen tauschte sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss beriet regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer. Finanzinformationen erörterte der Prüfungsausschuss gemeinsam mit dem Vorstand auch unterjährig. Ein weiterer Schwerpunkt im Prüfungsausschuss war das Beteiligungsmanagement. In diesem Zusammenhang wurde über ausgewählte strategische Beteiligungen des Porsche Konzerns, die Weiterentwicklung des Portfolios sowie die kontinuierliche Professionalisierung des Beteiligungsmanagements informiert und diskutiert. Außerdem wurde der jährliche Integritätsbericht vorgestellt. Zu neuer Regulatorik tauschte sich der Prüfungsausschuss kontinuierlich aus.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 war die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestellt. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überprüft. Für Ausschluss- oder Befangenheitsgründe oder für eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestanden keine Anhaltspunkte.


Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Porsche AG, der nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 wurden durch die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung wurde durch den Abschlussprüfer mit dem Maßstab „Betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit“ geprüft und mit der Erteilung eines uneingeschränkten Vermerks abgeschlossen.


Darüber hinaus prüfte der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.


Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Porsche AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“


Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht.


In der Sitzung am 3. März 2026 behandelte der Aufsichtsrat den durch den Vorstand aufgestellten und jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung sowie den Gewinnverwendungsvorschlag. Ferner behandelte der Aufsichtsrat den Abhängigkeitsbericht, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht.


Zur Vorbereitung standen den Aufsichtsratsmitgliedern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, u. a. der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht, einschließlich der Nichtfinanziellen Erklärung, und der Gewinnverwendungsvorschlag. Weiter bereitgestellt wurden der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht, die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht und die Prüfungsberichte der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für den Jahresabschluss der Porsche AG und den Konzernabschluss jeweils einschließlich des zusammengefassten Lageberichts sowie der Prüfungsbericht für den Abhängigkeitsbericht.


Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben diese Unterlagen jeweils eingehend behandelt und geprüft. Dies erfolgte im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Dieser Bericht umfasste auch die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem. Der Abschlussprüfer ging dabei jeweils auf die Vorgehensweise bei der Prüfung inkl. der Schlussfolgerungen ein und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer auch vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss informiert, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsausschuss nicht über derartige Tatsachen informiert.


Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Er stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben waren, und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der Nichtfinanziellen Erklärung. Damit war der Jahresabschluss 2025 der Porsche AG festgestellt. Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.


Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht eingehend geprüft und gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht sowie seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2026. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt.

Interessenskonflikte und deren Behandlung

Der Aufsichtsrat hat klare Regeln, um mögliche Interessenkonflikte seiner Mitglieder bei seinen Beratungen und Beschlussfassungen zu vermeiden bzw. wie mit potenziellen Interessenkonflikten umzugehen ist, sofern sie ausnahmsweise auftreten. So sieht insbesondere die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen hat. Darüber hinaus können Interessenkonflikte je nach Umfang und Tragweite dazu führen, dass das betroffene Aufsichtsratsmitglied bei der Beschlussfassung und gegebenenfalls auch bei der Beratung zu dem relevanten Tagesordnungspunkt nicht mitwirkt.


Im Zusammenhang mit der Bestellung von Vera Schalwig zum Mitglied des Vorstands für das Ressort Personal- und Sozialwesen ist durch ihre zeitgleiche Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche AG ein Interessenkonflikt entstanden. Dieser wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend offengelegt. Vera Schalwig nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesem Thema teil.


Darüber hinaus war ein Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einer Beschlussfassung zu einer strategischen Beteiligung nicht auszuschließen. Dr. Christian Dahlheim legte dem Aufsichtsratsvorsitzenden daher gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats den potenziellen Interessenkonflikt unverzüglich offen und nahm vorsorglich nicht an der Beratung und der Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Porsche AG teil. Auch erhielt Dr. Christian Dahlheim im Vorfeld der Sitzung keine Unterlagen zu dem relevanten Tagesordnungspunkt.

Entsprechenserklärung 2025

Die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex stellen für den Aufsichtsrat wichtige Maßgaben für sein Handeln und seine Arbeitsweise dar. In der Entsprechenserklärung vom Dezember 2025 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, inwiefern den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2024 und der im Februar 2025 ergänzten Fassung entsprochen wurde und künftig entsprochen wird.


Die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/governance-dokumente dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Dank

Im Geschäftsjahr 2025 stand die Porsche AG vor großen internen und externen Herausforderungen sowie tiefgreifenden Veränderungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihren Einsatz, ihre Flexibilität und ihr Verantwortungsbewusstsein in diesen Zeiten. Ebenso gilt unser Dank den Aktionärinnen und Aktionären für ihre Loyalität und Unterstützung. Gemeinsam stellen wir uns auch den kommenden Aufgaben und blicken entschlossen nach vorn.


Zuffenhausen, 3. März 2026


Dr. Wolfgang Porsche

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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