Jeden Morgen um 8 Uhr informieren Florian Haacke, Leiter Unternehmenssicherheit der Porsche AG, und Dr. Daniel Mauss, Leiter Gesundheitsmanagement, den Porsche-Vorstand über die neuesten Entwicklungen rund um Covid-19. Die beiden führen einen interdisziplinären Expertenkreis, der sich seit Januar mehrmals pro Woche trifft.
Der Kreis setzt sich zusammen aus den GAO-Leitern der deutschen Standorte, Vertretern des Personalwesens, des Betriebsrats, der Unternehmenskommunikation, der Produktion, der Entwicklung und des Finanzwesens. Gemeinsam haben die Experten in den vergangenen Wochen weit mehr als 100 Entscheidungen herbeigeführt und entsprechende Maßnahmen initiiert: Die Anpassung von Reiserichtlinien, die frühzeitige Rückholung von Mitarbeitern in Auslandseinsätzen, der Umgang mit Covid-19-Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen, generelle Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, Richtlinien für Versammlungen, Umgang mit Lieferanten, die aus Risikogebieten anreisen und vieles mehr.
„In einer solchen Phase ist es das Wichtigste, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihren Fragen und Sorgen nicht alleine gelassen fühlen.“ Florian Haacke, Leiter Unternehmenssicherheit
Eine Hotline und ein zentrales Postfach dienen als Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Corona-Virus aus der Belegschaft – und das rund um die Uhr. Florian Haacke betont: „In einer solchen Phase ist es das Wichtigste, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihren Fragen und Sorgen nicht alleine gelassen fühlen.“ Haacke spricht dabei von einem Kraftakt. „Insbesondere für unsere Teams der Unternehmenssicherheit und der Betriebsmedizin, die teilweise rund um die Uhr mit der Beantwortung der Fragen beschäftigt sind. Umso mehr freut es uns, dass diese Arbeit von der Porsche-Belegschaft und auch vom Vorstand entsprechend gewürdigt wird.“
Das Lagezentrum der GAO befindet sich im Porsche-Kommunikationsforum in Zuffenhausen. Dort werden alle verfügbaren Informationen permanent zusammengeführt und auf ihre Auswirkungen auf Porsche überprüft. Bei alledem gibt es eine klare Leitlinie, die so auch in der Definition der GAO beschrieben ist: „Die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat bei allen Maßnahmen höchste Priorität. Es gilt der Grundsatz ‚Menschenleben vor Vermögenswerten‘.“