Die nachfolgenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Gesetze fortlaufenden Änderungen unterliegen. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keinesfalls eine steuerliche Beratung. Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.

Die Porsche-spezifischen Anforderungen ergeben sich unter anderem aus den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe oder anderweitige Veröffentlichung der Informationen ist untersagt.
 

Steuerrechtliche Anforderungen

Um den steuerrechtlichen Anforderungen an ein Rechnungsdokument gerecht zu werden, ist §14 UStG - insbesondere Absatz 4 - maßgebend. Unabhängig von der Wahl des entsprechenden Rechnungseingangskanals, sind die dort aufgeführten Pflichtangaben zu beachten. Gegebenenfalls sind diese durch länderspezifische Pflichtangaben des Lieferanten zu ergänzen. In Zweifelsfragen zur Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

Umsatzsteuerliche Pflichtangaben
 

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Geschäftspartner) und des Leistungsempfängers (Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG) *

  • Umsatzsteueridentifikations- oder Steuernummer des leistenden Unternehmers (Geschäftspartners) **
  • Rechnungs-/Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer (fortlaufend und einmalig)
  • Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung oder Umfang der sonstigen Leistung
  • Liefer-/Leistungsdatum (Tag bzw. Zeitraum)
  • Nettoentgelt
  • Anfallender Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bei Steuerbefreiung ist der Steuerbefreiungsgrund mit anzugeben
     

* Der vollständige Name und die korrekte Rechnungsanschrift der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lauten:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart

** Neben der gesetzlichen Anforderung der Umsatzsteueridentifikations- bzw. Steuernummer des leistenden Unternehmers, ist aus prozessualer Sicht auch bei inländischen Rechnungen die Angabe der einschlägigen Umatzsteueridentifikationsnummer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erforderlich.
 

Umsatzsteuerliche Pflichtangaben (EU-Ausland / Drittland)

Die Rechnungspflichtangaben sind gegebenenfalls durch länderspezifische, lokale Pflichtangaben des betreffenden Landes (EU-Land / Drittland) vom Lieferanten entsprechend zu ergänzen. Bitte beachten Sie, dass diese von den o.g. Rechnungspflichtabgaben gem. §14 Abs. 4 UStG abweichen können.

In Zweifelsfragen zur ordnungsgemäßen Ausstellung von Rechnungen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
 

Umsatzsteuerliche Registrierungen

Rechnungen mit ausgewiesener ausländischer Umsatzsteuer sind, unabhängig davon, ob diese an eine der o.g. ausländische USt-ID Nummer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ausgestellt, oder mangels umsatzsteuerlicher Registrierung an die deutsche USt-ID Nummer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG fakturiert werden, nach wie vor in Papierform an die o.g. Rechnungsanschrift zu versenden.

Der nachfolgenden Aufstellung ist zu entnehmen, in welchen Ländern die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für umsatzsteuerliche Zwecke registriert ist:

Land

 

USt-ID

Deutschland

DE

147799625

Belgien

BE

0670595147

Bulgarien

BG

3078252374

Finnland

FI

21163415

Frankreich

FR

75817880644

Großbritannien

GB

253556888

Italien

IT

00185729993

Kroatien

HR 62759983305

Niederlande

NL

800996069B01

Österreich

AT

U57551811

Portugal

PT

980564026

Polen

PL

5263509548

Rumänien

RO
43761439

Schweden*

SE*

502070031501*

Schweiz

CH

E-398.193.349

Slowakei

SK

4020117123

Slowenien

SI

37005499

Spanien

ES

N0046421D

Tschechien

CZ

683981739

Ungarn

HU

26919221


Stand: August 2022

* Bitte berücksichtigen Sie zusätzlich, dass auf korrespondierenden Rechnungen im Zusammenhang mit der schwedischen Betriebsstätte die nachfolgende Adresse des Leistungsempfängers zusätzlich angegeben werden muss: Slagnäsvägen 9, 93087 Arjeplog. Diese Adresse kann nicht als Rechnungsadresse verwendet werden, da keine Post zugestellt werden kann.
 

Gesonderte Anforderungen aus der Bauabzugssteuer

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat als Leistungsempfänger (Auftraggeber) für inländische Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der entsprechenden Gegenleistung einzubehalten. Der einbehaltene Betrag wird an das für die Besteuerung des Einkommens des leistenden Unternehmers zuständige Finanzamt abgeführt – dieses Verfahren ist in den §§ 48 bis 48d des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Vom Steuerabzug kann abgesehen werden, wenn Sie der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG regelmäßig eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Diese Freistellungsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und elektronisch in eine Datenbank eingestellt, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird.
 

Porsche-spezifische Anforderungen an eine Rechnung mit Bestellbezug

Die hier aufgeführten Anforderungen sind zusätzlich zu den oben genannten, umsatzsteuerlichen Anforderungen bei Rechnungen mit Bestellbezug, also vorhandener Bestell- oder Lieferplannummer, zu beachten und anzuwenden.

Anforderung:

  • Angabe des Bestellbelegs (Bestell- oder Lieferplannummer)
  • Angabe der Bestellpositionsnummer
  • Angabe Ihrer Lieferantennummer
  • Einzelbelege der Gesamtrechnung sind im Anhang aufzuführen
  • Angabe der Lieferscheinnummer/Leistungserfassungsblattnummer*
  • Angabe des Werkzeugstandortes bei Prototypenwerkzeugen und Poolumfängen (Werkzeuge unter 1.000 Euro)
    • Anteiliges Werkzeugeigentum
    • Teilrechnungen
       

Beschränkungen:

  • Angaben, welche handschriftlich auf Rechnungen angebracht werden, sind unzulässig
  • Fakturierung von max. einer Bestellung und einem Lieferschein/Leistungserfassungsblattnummer pro Rechnung
  • Maximal 5 Rechnungspositionen auf einer Rechnung **
  • Die Abrechnung von Pauschalen ist nur sortenrein zulässig ***
     

Mengen- und Preisdifferenzen werden Porsche-seitig per Gutschriftverfahren abgewickelt. Bitte senden Sie hierzu keine Belege an die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Bei Fragen zu Mengendifferenzen wenden Sie sich bitte an unseren Logistikbereich. Bei Fragen zu Preisdifferenzen wenden Sie sich bitte an den anfordernden Fachbereich bzw. den verantwortlichen Einkäufer.

* Ausnahmen in Abstimmung mit dem Porsche Fachbereich.

** Gilt nur für die Abrechnung von Produktionsmaterial.

*** Pauschalen sind nur sortenrein zulässig. Diese dürfen nicht aus mehreren Leistungen (z.B. Tagungspauschale bestehend aus Miet- und Bewirtungskosten) bestehen. Folglich sind Pauschalen der Sorte nach gesondert auszuweisen und abzurechnen (z.B. Mietpauschale, Bewirtungspauschale).
 

Porsche-spezifische Anforderungen an eine Rechnung ohne Bestellbezug

Die hier aufgeführten Porsche-Anforderungen sind zusätzlich zu den oben aufgeführten, umsatzsteuerlichen Anforderungen bei Rechnungen ohne Bestellbezug, also ohne Bestell- oder Lieferplannummer, zu beachten und anzuwenden.

  • Maximal 5 Rechnungspositionen auf einer Rechnung
  • Angabe der E-Mail-Adresse des anfordernden Porsche-Mitarbeiters (z.B. max.muster@porsche.de) *
  • Angabe des Abteilungskürzels des anfordernden Porsche-Mitarbeiters (z.B. VPV5, PLZ12) *
  • Angabe Ihrer Lieferantennummer (wenn bekannt)
  • Einzelbelege der Gesamtrechnung sind im Anhang aufzuführen
  • Die Abrechnung von Pauschalen ist nur sortenrein zulässig **
  • Handschriftliche Angaben auf der Rechnung sind unzulässig
  • Angabe der aktuellen Bankverbindung des Lieferanten
     

*Zusatzangaben müssen innerhalb der Betreffzeile aufgeführt werden.

**Pauschalen sind nur sortenrein zulässig. Diese dürfen nicht aus mehreren Leistungen (z.B. Tagungspauschale bestehend aus Miet- und Bewirtungskosten) bestehen. Folglich sind Pauschalen der Sorte nach gesondert auszuweisen und abzurechnen (z.B. Mietpauschale, Bewirtungspauschale).

Porsche-spezifische Anforderungen an Frachtabrechnungen

Die hier aufgeführten Porsche-Anforderungen sind zusätzlich zu den oben aufgeführten umsatzsteuerlichen Anforderungen bei Frachtabrechnungen zu beachten und anzuwenden.

  • Rechnungen zu Kontrakten müssen zwingend die Abrufbestellnummer enthalten
  • Rechnungen zu Einzelbestellungen müssen zwingend entsprechend den Bestellpositionen gestellt werden
  • Rechnungen zu Neufahrzeugen müssen zwingend die Angabe der Transportrichtung und der Endbestimmung sowie die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs enthalten
  • Vorgänge mit steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen sind nach Steuertyp gesondert in Rechnung zu stellen / aufzuteilen
  • Alle Kosten müssen übersichtlich und voneinander gesondert aufgeführt werden. Pauschalen werden nicht akzeptiert
  • Sofern Kosten nach Auslage berechnet werden, müssen diese entsprechend dokumentiert und belegt sein
  • Bei Importrechnungen ist ein vom Empfänger quittierter Abliefernachweis beizufügen
  • Bei Exportrechnungen sind Exportauftragsnummer und HU*-Nummer der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG anzugeben
  • Bei Abrechnungen in Fremdwährung ** muss zwingend der EURO-Umrechnungskurs angegeben werden
     

Hinweis: Ausschließlich bei Frachtabrechnungen ist der Zusatz “FRS7 – Frachtenabrechnung" in der Rechnungsadresse zulässig.

*Handling Unit.

**Rechnungspositionen, die nicht in EURO dotiert sind.
 

Anlagen zu Frachtenabrechnungen

Der Transport von Neufahrzeugen via Luft- oder Seefracht erfordert folgende Anlagen zur Rechnung:

  • AirWayBill (bei Luftfracht)
  • SeaWayBill (bei Seefracht)
  • Handelsrechnung
  • Angabe aller Fahrgestellnummern der transportierten Neufahrzeuge
     

Der Transport von Neufahrzeugen via LKW oder Schiene erfordert folgende Anlagen zur Rechnung: *

  • Angabe aller Fahrgestellnummern der transportierten Neufahrzeuge
  • Angabe der Transportrichtung, des Leistungsdatums und ggf. der Endbestimmung des Fahrzeugs
     

Der Transport von Serien- oder Aftersales-Umfängen via Luft- oder Seefracht erfordert folgende Anlagen zur Rechnung:

  • AirWayBill (bei Luftfracht)
  • SeaWayBill (bei Seefracht)
     

Die Abrechnung von Sonderfahrten erfordert folgende Anlagen zur Rechnung:

  • Anlagen Auftraggeber
  • Sonderfahrtsauftrag
  • Frachtbrief/Speditionsauftrag
     

Für den Transport von Neufahrzeugen via LKW und Schiene ist je nach Destination die Anwendung des Gutschriftverfahrens (ERS) anzustreben. Ob die von Ihnen angefahrenen Destinationen hier Anwendung finden, können Sie in unserer Frachtabteilung erfragen.
 

Porsche-spezifische Anforderungen an die Abrechnung von Bauleistungen

Die hier aufgeführten Porsche-Anforderungen sind zusätzlich zu den oben aufgeführten umsatzsteuerlichen Anforderungen und den Vorgaben aus der Bauabzugssteuer bei der Abrechnung von Bauleistungen zu beachten und anzuwenden.

Basierend auf den Einkaufsbedingungen für Bauleistungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat der Auftragnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss Sorge für die Sicherheit von Vertragserfüllung, Rückerstattung von Überzahlungen, Vertragsstrafen sowie Freistellungs- und Regressansprüchen zu tragen. Erfolgt dies nicht, so ist die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG unter Umständen berechtigt, fällig werdende Abrechnungen so lange – notfalls je in voller Höhe – einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Weiterführende Informationen und Unterlagen zu dem Thema erhalten Sie hier.
 

Porsche-spezifische Anforderungen an Bonusgutschriften

Die hier aufgeführten Porsche-Anforderungen sind zusätzlich zu den oben aufgeführten umsatzsteuerlichen Anforderungen zu beachten und anzuwenden.

Zusätzlich ist die E-Mail-Adresse des verantwortlichen Einkäufers auf Seiten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG auf dem Beleg anzugeben.
 

Porsche-spezifische Anforderungen an Bürgschaften

Falls Sie insbesondere im Zusammenhang mit Baurechnungen Bürgschaften einreichen möchten, bitten wir Sie diese an die folgende Adresse zu senden:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
z. H. Kreditorenbuchhaltung
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart

Wir empfehlen Ihnen Bürgschaften per Einschreiben mit Sendungsverfolgung an uns zu senden. Die Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG wird aus rechtlichen Gründen keine Verantwortung übernehmen, wenn Bürgschaften nicht bei uns eingehen bzw. falls Bürgschaften auf dem Postweg verloren gehen. 

Falls Sie Rückfragen haben, können Sie diese an das folgende Postfach richten: buergschaften@porsche.de
 

Weitere Informationen